Kraftwerk vs. Kraftwerk: "Das ist kein Selbstläufer für die Band"

Fachanwalt Michael Terhaag zum Streit zwischen Kultband und Restaurant.

Foto: Thorsten Schmidtkord

Düsseldorf. Die Düsseldorfer Gruppe Kraftwerk hat — wie die WZ am Freitag exklusiv berichtete — kein Nachsehen mit einem Unterbilker Restaurant gleichen Namens. Die Pioniere für Elektro-Musik erwirkten eine einstweilige Verfügung, wonach sich der Szeneladen an der Lorettostraße umtaufen muss, er heißt nun nur noch „K“. Wir haben mit dem Düsseldorfer Anwalt für Markenrecht Michael Terhaag über den Fall gesprochen.

Herr Terhaag, welche Handhabe hat die Band überhaupt?

Terhaag: Die Marke „Kraftwerk“ ist seit 1993 geschützt, zwar nicht explizit für die Verwendung eines Restaurants, aber etwa für Räumlichkeiten für Konzert- und Musikaufführungen, da gibt es natürlich eine gewisse Branchennähe. Berühmte Marken genießen zudem höheren Schutz. Zumal ein Restaurant in der Heimatstadt von Kraftwerk eher an die Band erinnert als anderswo.

Welche Chancen hätte ein Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung?

Terhaag: Ein Selbstläufer für die Band wäre das nicht. Die Chancen lägen bei 50 zu 50. Denn, wer eine Marke für eine bestimmte Verwendung schützen lässt, etwa für ein Restaurant, muss die Marke innerhalb von fünf Jahren dafür nutzen. Mir ist allerdings kein Restaurant bekannt, das die Band unter ihrem Namen betreibt, der Markenschutz könnte da unter Umständen gelöscht werden.

Die Band hat die Marke auch für Büroklammern und Servietten schützen lassen. Könnte ich als Privatmensch das Gleiche mit dem Namen „Hochofen“ tun?

Terhaag: Das geht. Entscheidend ist nur, dass die Marke nicht geschützt ist, und sie innerhalb besagten Zeitraums entsprechend genutzt wird. Für die tatsächliche Produktion von Hochöfen dürfte sie selbstverständlich nicht geschützt werden. Umgekehrt darf ein echtes Kraftwerk immer auch weiter so heißen.

Und wenn das Restaurant direkt neben der Lausward liegen würde?

Terhaag: Dann hätte die Band es sicher schwerer, sich durchzusetzen. Keine Chance hätte sie jedoch, wenn dort eine Kneipe „Am Kraftwerk“ hieße. Und auch grundsätzlich gilt natürlich, dass die Band einen im Duden aufgeführten Begriff nicht einfach monopolisieren kann.