Ein Sprecher des Düsseldorfer Oberlandesgerichts bestätigte dies. Einen Termin für das Berufungsverfahren gebe es noch nicht (Az.: I-8 U 32/15).
Das Landgericht Düsseldorf hatte Achenbach in einem Zivilprozess im Januar zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro Schadensersatz an die Albrecht-Erben verurteilt. „Wir erhoffen uns von dem Berufungsverfahren eine sorgfältige Beweisaufnahme und Klärung rechtlicher Fragen. Wir halten das erstinstanzliche Urteil für rechtsfehlerhaft“, so die Kanzlei Achenbachs. Der Kunstberater soll bei Verkäufen von Kunst und Oldtimern an Albrecht unberechtigte Aufschläge vorgenommen habe.