Düsseldorf Kunstwerke aus der Achenbach-Sammlung: Wem gehört was?

Nicht alle Einsprüche der Künstler sind bislang geklärt.

Foto: Hesse

Düsseldorf. Dienstag wird der erste Teil der Achenbach-Sammlung über das Auktionshaus Van Ham an der Heesenstraße 70 in Heerdt versteigert, aber noch immer nicht sind alle Eigentumsverhältnisse der rund 2000 Objekte geklärt. Vor einer Woche gab es noch hundert Einsprüche gegen die Auktionsware.

Verschiedene Künstler, Galerien und Dritte meldeten ihre Ansprüche an Gemälden, Radierungen und Skulpturen an. Der Insolvenzanwalt Marc d’Avoine musste mit Hochdruck prüfen. Nicht alle Betroffenen sind mit dem Prüfergebnis einverstanden.

Das gilt vor allem für Ernst Hesse. Im WZ-Gespräch erklärt er, wie es zu den hundert Vorgängen kommen konnte: „Insolvenzverwalter und Auktionshaus haben den Bestand der eingelagerten Kunstwerke in Augenschein genommen und ohne Nachprüfung für Eigentum von Achenbach gehalten.

Sie taten das, obwohl Mitarbeiter Achenbachs sie darauf hinwiesen, dass viele Werke zum alten Lagerbestand gehören und nie Bestandteil der Sammlung Achenbach waren. Es handelte sich um Leihgaben diverser Künstler.“ Hesse schaltete einen Rechtsanwalt ein und musste sich anhören, sein Einspruch komme zu spät.

Auf Anfrage erklärt der Insolvenzverwalter d’Avoine: „Alle Reklamationen wurden geprüft. In den weit überwiegenden Fällen stellten wir fest, dass keine Drittrechte bestehen. Wo dies dennoch der Fall war, haben wir die Gegenstände zurückgegeben oder aus der Versteigerung herausgenommen.“

Bei Ernst Hesse sei das nicht der Fall. Sollte es sich jedoch herausstellen, dass es begründete Zweifel gibt, werden die fünf Werke zurückgezogen. Die Galerie Van Ham erklärt, in diesem Fall werde man dies als „Errata“ vor der Versteigerung tun.