Lärm-Terror: Polizist belastet Schlosser schwer
44-Jähriger wurde von dem Beamten erkannt.
Düsseldorf. Zu neun Monaten Haft ohne Bewährung war ein 44-jähriger Schlosser verurteilt worden, weil er ein Rentner-Ehepaar in Stockum so lange mit Lärm terrorisiert hatte, dass beide bis heute an den Folgen leiden. Oder war das Ganze doch eher ein seit Jahren schwelender Nachbarschafts-Streit, zu dem beide Seiten ihren Teil beigetragen haben?
Das versucht zurzeit das Düsseldorfer Landgericht zu klären. Möglicherweise sogar mit einer Ortsbesichtigung, die von dem Rechtsanwalt des Handwerkers am Montag beantragt wurde. Immer wieder soll der 44-Jährige nachts Krach gemacht haben, um die beiden Rentner, 72 und 76 Jahre alt, in der Doppelhaus-Hälfte nebenan um den Schlaf zu bringen. Nicht nur durch überlaute Musik, auch alle möglichen Werkzeuge wie Hammer, Bohrmaschine oder Schleifer sollen zum Einsatz gekommen sein, um so viel Lärm wie möglich zu machen.
Der Schlosser behauptet, in einem Wohnwagen im Garten des Hauses seiner Mutter zu leben, und sich gar nicht in dem Gebäude aufzuhalten. Dem widersprach gestern ein Polizeibeamter, der berichtete, dass er den 44-Jährigen bereits seit sieben Jahren kenne. Immer wieder habe es Anzeigen wegen Ruhestörung, Bedrohung oder auch Diebstahl gegen den Mann gegeben. Er habe an etlichen Einsätzen in dem Haus teilgenommen.
Manchmal sei die Musik schon aus gewesen. Aber er habe an dem Fenster geklopft. Daraufhin habe der Schlosser wüste Beschimpfungen ausgestoßen: „Ich habe ihn an der Stimme erkannt.“ Offenbar hatte sich der 44-Jährige auf die Einsätze vorbereitet. Sobald ein Streifenwagen anrückte, war es mucksmäuschenstill.
Doch auch die Polizisten waren nicht auf den Kopf gefallen — sie fuhren wieder weg, stellten den Wagen ab und kehrten aber wenig später zu Fuß zurück. Und da ging der Krach auch wieder los. Offenbar haben aber in dem Doppelhaus zeitweise auch noch andere Mieter gewohnt. Die sollen nun ermittelt werden und am 22. April als Zeugen aussagen. Bis dahin wird auch entschieden, ob eine Ortsbesichtigung stattfindet.