Justiz Urteil nach Erpressung von Ex-Bundesligaspieler
Düsseldorf. · Wegen versuchter Erpressung eines früheren Fußball-Bundesligaspielers hat das Landgericht am Dienstag einen Angeklagten (44) schuldig gesprochen.
In erster Instanz war gegen ihn beim Amtsgericht eine Bewährungsstrafe von acht Monaten verhängt worden. Auch in der Berufung waren die Richter jetzt überzeugt davon, dass der Mann im Juli 2016 nach der gescheiterten Liaison eines TV-Sternchen (jetzt 25) mit dem Kicker (26) versucht habe, aus seinen Informationen darüber Kapital zu schlagen. Damals hatte das Starlet fälschlicherweise behauptet, sie sei von dem Fußballer schwanger geworden, und dieser habe sie dann mit Drohungen und Schlägen zu einer Abtreibung gezwungen. Der Mann versuchte laut Richterspruch, per Telefonat 250 000 Euro von dem Fußballprofi zu erhalten, damit diese Details nicht bekannt werden. Fakt ist aber: Der Spieler, der nach eigener Aussage „100-prozentig sicher“ war, dass die Frau nie von ihm schwanger war, ging zur Polizei, ein Verfahren gegen das TV-Sternchen wegen Verleumdung wurde Anfang 2018 gegen Arbeitsauflagen eingestellt – und der 44-Jährige wurde als gescheiterter Trittbrettfahrer zur Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen legte er nun Berufung ein, die erfolglos blieb. Statt eines Freispruchs kam auch das Landgericht zum Schuldspruch.