Erkrath Versuchter Raub: Täter kommt mit Bewährungsstrafe davon
Erkrath. · Lang ist die Vorstrafenliste eines 23-jährigen Erkrathers, ebenso lang wie die Liste der laufenden Verfahren. Grund dafür scheint auch seine Drogensucht zu sein.
(magu) Ein mittlerweile in Neuss wohnender 23-Jähriger wurde wegen versuchten Raubes und Körperverletzung zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im September 2018 soll er nach dem Besuch der Gartensiedlung am Falkenberger Weg auf einen Bekannten eingeschlagen und Geld gefordert haben. Passanten waren dem Opfer zu Hilfe geeilt.
Dass der Angeklagte zum Verhandlungstermin erschienen war, was aus Sicht des Berufungsrichters ein Glücksfall. Man habe keine ladungsfähige Adresse, die solle er auch für die Zukunft bei Gericht hinterlegen. Wer so etwas sagt und dabei eine dicke Akte voller Vorstrafen und laufender Verfahren vor sich liegen hat, scheint nicht hoffnungsvoll zu sein, einen Angeklagten zum letzten Mal zu sehen.
Diesmal war der 23-jährige gekommen, weil er Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts in Velbert eingelegt hatte. Über zwei Prozesstage hinweg war dort wegen versuchten Raubes, vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verhandelt worden. Am Ende hatte der Angeklagte den Gerichtssaal mit einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verlassen – gefallen hatte ihm das offenbar nicht. Aber was war passiert an jenem Septembertag 2018, der aus Sicht des Angeklagten aus dem Ruder gelaufen zu sein scheint?
In der Anklage ist dazu zu lesen, man habe sich in einer Gartensiedlung zum Feiern getroffen. Am späten Nachmittag soll der 23-Jährige mit einem anderen Gast die Gartensiedlung verlassen haben. Er selbst habe Cannabis kaufen wollen, der Andere wollte zum Kiosk – gemeinsam habe man den gleichen Weg eingeschlagen. Bis der Angeklagte plötzlich damit begonnen habe, auf den Bekannten einzuschlagen. Erst mehrfach ins Gesicht, dann soll er sein Opfer getreten haben.
Als Passanten hinzueilten, ergriff der 23-Jährige die Flucht
Der Versuch, dem jungen Mann die Tasche wegzureißen und Geld von ihm abzupressen, sei misslungen. Der hatte lautstark um Hilfe gerufen und als Passanten hinzugeeilt seien, ergriff der Täter die Flucht. Das Opfer soll bei dem Angriff zu Boden gefallen sein und Prellungen an Augen und Nase erlitten haben. Den versuchten Raub hatte der Angeklagte beim Amtsgericht bestritten, die Körperverletzung hatte er eingeräumt. Am Ende nahm er die Berufung zurück – auch deshalb, weil der Berufungsrichter klarstellte, dass im bei derartigen Gewalttaten auch irgendwann der Maßregelvollzug drohen würde.
Im Klartext: Aufgrund seiner Drogenabhängigkeit würde das Gericht die Einweisung in eine Entziehungsanstalt anordnen. Und noch etwas gab der Berufungsrichter zu Bedenken: Ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten wegen Diebstahls sei eingestellt worden. Im Vorfeld soll man dem 23-Jährigen einen Einbruchsdiebstahl in ein Auto nachgewiesen haben. Der mitgeführte Teleskopschlagstock sei damals nicht zum Einsatz gekommen, weil das Auto unverschlossen gewesen sei. In einem weiteren, am Düsseldorfer Landgericht gegen ihn laufendem Verfahren war die Staatsanwaltschaft in Berufung - auch dort droht noch eine Verurteilung. Dabei war der mittlerweile in Neuss lebende Angeklagte gerade aus der Haft entlassen worden. Dem Gericht eine gültige Ladungsanschrift zu hinterlassen, scheint vor diesem Hintergrund jedenfalls eine gute Idee zu sein.