Langenfeld Gerichtprozess um Körperverletzung

Langenfeld. · Ein in Langenfeld lebender Syrer (36) muss sich vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung verantworten. Er soll seine Frau geschlagen und sie mit dem Messer dazu genötigt haben, ihm ein Goldversteck zu verraten.

 Der Angeklagte (r.) soll seine Frau angegriffen haben.

Der Angeklagte (r.) soll seine Frau angegriffen haben.

Foto: RP/Sabine Maguire

Im August 2019 waren sie noch gemeinsam zum Einkaufsbummel auf dem Markt. Zehn Monate später begegnen sich der Angeklagte (36) und seine Ehefrau (30) im Gerichtssaal wieder. Dort hat sich der Syrer wegen Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung zu verantworten.

 Das nach syrischem Recht verheiratete Paar lebt seit diesem Augusttag getrennt, der Angeklagte ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Frau geschlagen und Gold aus der Wohnung gestohlen zu haben. Zuvor soll er sie mit einem Messer bedroht und dazu genötigt haben, ihm das Versteck zu verraten. Dazu soll er noch 4500 Euro Bargeld mitgenommen haben. Letzteres bestreitet der Angeklagte, und auch ein Messer will er nicht bei sich gehabt haben. Ob er sie geschlagen hat oder nicht? Das wisse er nach vier Flaschen Bier nicht mehr so genau.

Der Ehestreit habe beim Einkaufsbummel begonnen, da waren sich der 36-Jährige und seine Frau einig. Über den weiteren Verlauf gingen die Meinungen auseinander. Der Angeklagte schilderte die Situation so: Seine Frau sei unzufrieden gewesen mit dem Angebot in Langenfeld und habe nach Duisburg zum Shoppen fahren wollen. Darauf habe er keine Lust gehabt, am Abend sei die Lage eskaliert. Er habe seine Eltern in Syrien angerufen und darum gebeten, dass diese über die Schwiegereltern auf seine Frau einwirken sollten.

Deren Rückruf bei der Tochter habe nichts genutzt, er habe dann eigentlich auf der Couch im Wohnzimmer schlafen wollen. Seine Frau habe keine Ruhe gegeben und gesagt: Sie lebe in Deutschland, hier sei das Recht auf ihrer Seite, er solle seine Schlüssel abgeben und die Wohnung verlassen. Schließlich war der Spiegel im Schlafzimmer zu Bruch gegangen: Er sagt, sie sei es gewesen. Sie gibt ihm die Schuld. Er soll mit Fäusten auf sie eingeschlagen haben. Er will betrunken gewesen sein und sich an nichts erinnern können.

„Eine Liebesheirat war das nicht“, ließ der Angeklagte das Gericht wissen. Seine Frau habe sich verändert, seitdem man in Deutschland lebe. Nach dem Streit soll er ihrer in Syrien lebenden Verwandtschaft gedroht haben, sie als Leiche dorthin zurückzuschicken, wenn sie die beiden Kinder bei sich behalte. Der Angeklagte wiederum behauptet, seine Frau soll ihn genötigt haben, seine in Syrien ihrem Ehemann untreu gewordene Schwester umzubringen oder umbringen zu lassen.

In zwei weiteren Verhandlungstagen will die Kammer die Beweislage klären. Das Urteil wird am 16. Juni verkündet.