Urteil vor dem Landgericht Sechs Jahre und zehn Monate Haft für Dealer

Düsseldorf · Ein Düsseldorfer war angeklagt, kiloweise Marihuana verkauft zu haben. Jetzt wurde er verurteilt.

Das umfassende Geständnis wertete die Strafkammer positiv.

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(zeit) Wegen des Handels mit einer nicht geringen Menge Betäubungsmitteln wurde ein Düsseldorfer vor dem Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in insgesamt elf Fällen 153,2 Kilogramm Marihuana verkauft zu haben. Zusätzlich zu der Freiheitsstrafe hat sich das Gericht auf einen Einziehungsbetrag von 555 830 Euro festgelegt. Die Summe bemisst sich an dem Verkaufswert der Drogen, nicht am reinen Gewinn, den der Angeklagte gemacht haben soll. Ein Kilogramm soll er für durchschnittlich 4600 Euro verkauft und damit 200 bis 500 Euro verdient haben.

In ihren Schlussplädoyers hatten die Verteidiger eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren und neun Monaten für den Angeklagten gefordert. Sie machten das umfängliche Geständnis ihres Mandanten geltend, das den Prozess deutlich verkürzt und die Urteilsfindung vereinfacht habe. Außerdem sagten sie, dass die angeklagten Straftaten ihres Mandanten nach einer Zeit begannen, in der persönliche Schicksalsschläge – Depressionen, Jobverlust und Medikamentenabhängigkeit – sein eigentlich geordnetes Leben durcheinanderbrachten.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte dagegen, der Angeklagte sei kein kleiner „Dealer vom Hauptbahnhof“, sondern Drogenhändler im großen Stil. Sie forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.

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In der Urteilsverkündung sprach schließlich auch die vorsitzende Richterin von Drogenhandel im großen Stil: „Da sind Sie in Düsseldorf in dem Bereich schon eine große Nummer gewesen.“ Insgesamt sei das fast 2000-Fache der „nicht geringen Menge“ an Betäubungsmitteln verkauft worden, für die alleine schon ein Mindeststrafmaß von einer einjährigen Gefängnisstrafe vorgesehen sei. Positiv für den Angeklagten wertete auch die Strafkammer das umfassende Geständnis, die private Situation des Angeklagten und sein gutes Verhalten in der vergangenen Zeit nach der U-Haft.