Lucan-Prozess: Staatsanwalt will Freispruch beantragen
Gericht zog Zwischenbilanz des Verfahrens. Tod der 27-Jährigen bleibt wohl ungeklärt.
Düsseldorf. Tapfer hatte Inge Meuter die vergangenen Wochen durchgestanden. Denn sie wollte wissen, warum ihre Tochter Susanne Lucan vor neun Jahren sterben musste. Doch am Donnerstag brach die 66-Jährige in Tränen aus. Immer wieder hatte Inge Meuter Blickkontakt zu Thomas S. auf der Anklagebank im großen Saal des Landgerichtes gesucht. Doch der 39-Jährige hielt dem Blick nicht stand, schaute nach unten oder suchte das Gespräch mit seinen Anwälten. Es wirkte wie eine Erlösung, als der vorsitzende Richter Rainer Drees schließlich den Saal betrat und eine Zwischenbilanz des Prozesses zog. Vermutlich wird der Tod der 27-Jährigen niemals aufgeklärt werden.
Drees berichtete, wie das Gericht die verschiedenen Indizien würdigt. So sei Thomas S. der Letzte, der Susanna Lucan lebend gesehen hat, in der fraglichen Nacht war er bis um zwei Uhr morgens in der Wohnung an der Benzenbergstraße. Außerdem habe die 27-Jährige in ihrem Schlafanzug auf dem Bett gelegen. Es sei unwahrscheinlich, dass sie einem Fremden so die Tür geöffnet hätte.
Es gebe aber auch Dinge, die dagegen sprechen, dass Thomas S. seine Ex-Freundin erschlagen hat. Zum Beispiel die mit Blut verschmierte Jogging-Hose: „Warum lässt er die auf dem Bett liegen, wenn er der Täter ist?“ Verschwunden sei außerdem der dritte Schlüssel für die Wohnungstür an der Benzenbergstraße. Einen Schlüssel habe der Täter vermutlich mit voller Absicht in dem Schloss abgebrochen, um zu verhindern, dass die Leiche schnell gefunden wird. Auch dazu habe Thomas S. keinen Grund gehabt.
Außerdem habe der Angeklagte von Anfang an stimmig ausgesagt. „Es war eine widerspruchsfreie Einlassung“, stellte Drees fest. Man habe nicht den Eindruck, dass an der „Wahrheit modelliert“ wurde. Außerdem sei ein klares Motiv nicht erkennbar. Die vorgelegten Gutachten zur Ermittlung des Todeszeitpunktes waren außerdem zu unkonkret. Das Gericht sei „ratlos“, welche weiteren Beweise noch erhoben werden könnten.
Staatsanwalt Christoph Kumpa kündigte an, dass er einen Freispruch beantragen werde. Er sei von der „Täterschaft“ nicht mehr überzeugt. Am 11. Dezember wird der Prozess fortgesetzt und vermutlich mit einem Freispruch enden.
Inge Meuter teilt die Einschätzung des Gerichtes zu Thomas S. nicht: „So sehr ich ihn in Schutz genommen habe, so sehr bin ich jetzt von seiner Schuld überzeugt. Das werde ich ihm auch noch ins Gesicht sagen.“ Für sie ist das Motiv klar: Ihre Tochter habe erfahren, dass der 39-Jährige eine andere Beziehung hat, und drohte möglicherweise damit, die Frau anzurufen. Die Wahrheit wird vermutlich nie ans Licht kommen.