Makler Schnorrenberger: „Diese Regelungswut habe ich satt“
Jörg Schnorrenberger vom Ring Deutscher Makler über das Bestellerprinzip und schwarze Schafe der Branche.
Die Maklerprovision soll bald der Auftraggeber bezahlen, in den meisten Fällen also der Vermieter. Darauf steuern zumindest die Koalitionsverhandlungen zu. Was halten Sie davon?
Jörg Schnorrenberger: Gar nichts. Ich weiß nicht, warum man in einen funktionierenden Markt eingreifen muss. Diese Regulierungswut habe ich langsam satt. Außerdem wird es rechtlich in vielen Fällen sehr schwierig werden, zu bestimmen, wer der Besteller eigentlich ist. Mit diesem Schnellschuss will die Politik nun ihr Gewissen beruhigen, weil sie 20 Jahre lang keine Wohnungspolitik gemacht hat.
Wie wird sich die neue Regelung auf die Branche in Düsseldorf auswirken?
Schnorrenberger: Zunächst werden wohl mehr Vermieter versuchen, ihre Wohnung selber zu vermitteln. Aber ich glaube, die kommen nach und nach zu uns zurück. Erst dann wird vielen Vermietern bewusst sein, welchen Umfang an Dienstleistungen wir übernehmen — professionelle Fotografie, Grundrisserstellung, Bonitätsprüfung, Besichtigungsplanung, Auswahl der Interessenten und mehr. Bestenfalls könnte das Gesetz jedoch zur Bereinigung der Makler-Branche führen. Heute darf ja jeder Hanswurst mit den größten Vermögensgegenständen, die die Menschen besitzen, umgehen.
Was könnte noch dagegen getan werden?
Schnorrenberger: Es müsste viel höhere Qualifikationshürden geben, wie beispielsweise in den angelsächsischen Ländern, dort ist der Makler ein sehr angesehener Kaufmannsberuf. Hier brauche ich nur den Gewerbeschein und eine Gewerbeerlaubnis.
So fehlt es oft an Grundsätzlichem. In den seltensten Fällen etwa hält der Makler bei einem Besichtigungstermin einen Grundriss bereit, einige Makler wissen noch nicht mal, wie die Wohnung beheizt wird.
Schnorrenberger: Es gibt leider zu viele so genannte Küchentischmaklern, die noch nicht mal ein eigenes Büro haben. Bei uns im Verein ist es hingegen üblich, dass ein Interessent vor der ersten Besichtigung ein Exposé erhält. Auch unsere Aufnahmekriterien sind streng. Über vier bis fünf Jahre Berufserfahrung und Referenzen muss ein Mitglied verfügen — und natürlich auch ein Büro.
Wer in Düsseldorf eine Wohnung sucht, ist jedoch vor allem mit anderen Maklern konfrontiert, die sich das Berufsleben doch recht einfach machen.
Schnorrenberger: Vieles ist auch Klischee. Es ist nämlich die Ausnahme, dass man sich die Mietinteressenten einfach aussuchen kann und ein einziger Besichtigungstermin ausreicht. Es kommt sogar vor, dass man 20 Besichtigungen durchführt und dann tritt die Mieterin von ihrer Kündigung zurück. Da hat man dann umsonst gearbeitet. Zurzeit haben wir etwa eine Drei-Zimmer-Wohnung an der Hermannstraße für elf Euro kalt, die wir nicht wegbekommen.
Was halten Sie denn von Praktiken, wie Massenbesichtigungen?
Schnorrenberger: Das ist nicht unser Stil. Wir führen die Interessenten immer einzeln durch die Wohnung. Aber wie gesagt, es kommt selten vor, dass es überhaupt so viele Anfragen für eine Wohnung gibt.
Uns ist die Geschichte eines Maklers bekannt, der 3000 Euro Abstand für die Küche des Vermieters verlangte, obwohl der nur die Hälfte haben wollte.
Schnorrenberger: Da kann ich nur sagen: anzeigen. So ein Fall sollte sofort der Gewerbemeldestelle mitgeteilt werden.
Und was halten Sie davon, dass ein Makler dem Interessenten verspricht, ihn dem Vermieter zuerst vorzuschlagen, sich aber unterschreiben lässt, dass der Interessent die Provision trotzdem zahlen muss, wenn er aus eigenen Stücken vor dem Vertragsabschluss abspringt?
Schnorrenberger: Das geht natürlich gar nicht. Es kann doch zum Beispiel sein, dass ich den Vermieter kennen lerne und feststelle, dass ich bei dieser Person nicht einziehen will. Selbst von Reservierungsvereinbarungen raten wir unseren Mitgliedern dringend ab.
Manche Makler lassen auch durchblicken, dass man gute Chancen bei einer beliebten Wohnung hätte, wenn man die Provision ein wenig aufstocken würde.
Schnorrenberger: Das ist schlicht illegal. Die Maklerprovision ist gesetzlich festgelegt und darf nicht höher ausfallen.