Mord in Hassels: Kein Antrag auf Auslieferung
Düsseldorf (dpa). Im Fall des 32-Jährigen, der seine Frau erdrosselt und sich dann mit drei Kindern in die Türkei abgesetzt haben soll, will die Staatsanwaltschaft keine Auslieferung beantragen.
Das teilte der ermittelnde Staatsanwalt Matthias Ridder am Montag in Düsseldorf mit.
Grund sei, dass die Türkei eigene Staatsbürger „grundsätzlich“ nicht ausliefere. Stattdessen will die Behörde prüfen, ob sie die türkischen Behörden bittet, die Ermittlungen gegen den Mann zu übernehmen. Ein solches Vorgehen sei „völlig üblich“ und werde „oft praktiziert“, sagte Ridder. Gegen den Mann könne dann ein Verfahren nach türkischem Recht erfolgen.
Polizisten hatten die Leiche seiner 31 Jahre alten Frau am Samstag in einem Mehrfamilienhaus Potsdamer Straße gefunden. Nach bisherigen Erkenntnissen war der Mann nach der Tat am Freitag mit den kleinen Kindern zu seiner Familie in die Türkei geflogen. Dort habe er sich am Samstag der Polizei gestellt.
Zu den Hintergründen der Tat konnten die Ermittler auch am Montag noch nichts sagen. Gegen den 32-Jährigen war am Samstag Haftbefehl wegen Mordes ergangen. Keine Auskunft gab die Stadt Düsseldorf am Montag darüber, was mit den drei Kindern geschehen wird.