Nach dem Tod der Lebensgefährtin 30 000 Euro gefunden - Nachlassverwalter klagt
Rentner hatte nach dem Tod seiner Lebensgefährtin im Bad 30 000 Euro gefunden.
Düsseldorf. Es war ein schwerer Schicksalsschlag für Wilhelm B., als seine Lebensgefährtin vor drei Jahren verstarb. Eine Nachbarin half dem 71-Jährigen dabei, die persönlichen Sachen der Verstorbenen zu orden. Im Badezimmer machten die beiden eine erstaunliche Entdeckung: Im Korb mitten zwischen der schmutzigen Wäsche lag ein Sack — darin versteckt waren 30 000 Euro. Doch der Fund brachte dem Senior eine Menge Ärger ein. Der Nachlassverwalter seiner Lebensgefährtin wollte den Schatz vor dem Zivilgericht einklagen.
Denn die Verstorbene hatte keine gesetzlichen Erben. Weil das Paar nicht verheiratet war, wurde ein Nachlassverwalter eingesetzt. Dem berichtete Wilhelm B. auch von dem Geld zwischen der Schmutzwäschen und konnte dem Juristen nicht plausibel erklären, woher die 30 000 Euro stammten.
Der Nachlassverwalter reichte daraufhin eine Klage vor dem Zivilgericht ein, um die gesamte Summe sicherzustellen. Doch das ist längst nicht mehr möglich. „Ich war alleine mit der großen Wohnung in Oberkassel. Das Geld ist nicht mehr da“, räumte der 71-Jährige ein. Außerdem habe er damals die Kosten für die Beerdigung der Frau davon bezahlt.
Woher das Geld kommt, konnte Wilhelm B. auch in dem Prozess nicht erklären. Allerdings habe seine Lebensgefährtin die Finanzen des Paares verwaltet. Er erinnerte sich daran, dass seine Freundin ihm kurz vor ihrem Tod sagte: „Du hast eine kleine Rente. Später soll es dir mal besser gehen.“
Da auch das Gericht nicht klären konnte, woher der Schatz tatsächlich stammt, wurde eine salomonische Lösung gefunden. Man ging davon aus, dass es sich um gemeinsames Eigentum handelt, weil das Paar sich in einer Lebensgemeinschaft befand. So hätte Wilhelm B. 15 000 Euro zurück zahlen müssen. Davon wurden die Beerdigungskosten noch abgezogen. 10 000 Euro soll der Rentner nun in Raten abstottern.