Auch die, die vielleicht nicht über die Verjährung ihrer Ansprüche informiert waren und keinen Einspruch einlegten. Die darauf vertrauten, dass ihr Dienstherr ihnen freiwillig geben würde, was ihnen zusteht. Ja, rein rechtlich hat sich die Stadtspitze in Düsseldorf nichts zuschulden kommen lassen.
Sie ist nicht dazu verpflichtet, den Feuerwehrleuten das Geld für ihre über Jahre geleisteten Überstunden zu zahlen. Aber wäre das nicht moralisch geboten? Unsere Stadt bekleckert sich hier nicht mit Ruhm.