Düsseldorf Polizei nimmt am Flughafen Düsseldorf drei Personen fest
Düsseldorf. Am Donnerstag nahm die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf drei Personen fest, die von verschiedenen Staatsanwaltschaften zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Zuerst wurde ein 40-jähriger türkischer Staatsbürger bei seiner Einreise aus Istanbul festgenommen, da gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag. Der in Krefeld wohnhafte Mann war bereits im Jahr 2012 wegen Diebstahl, Unterschlagung und Computerbetrug zu einer Geldstrafe von insgesamt 4500.- EUR verurteilt worden. Bisher hatte er nur einen Teil der Geldstrafe bezahlt. Da er auch bei der Bundespolizei den Restbetrag von 3420.- EUR nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 108 Tagen in die JVA eingeliefert.
Bei einer 35-jährigen deutschen Staatsbürgerin wurde bei ihrer Einreise aus Izmir kommend festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Münster sie zur Festnahme ausgeschrieben hatte. Die Frau, die über keinen festen Wohnsitz verfügt, war im Jahr 2015 wegen Betrug in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 600.- EUR verurteilt worden. Auch sie hatte bisher nur einen Teil der Strafe bezahlt. Die noch ausstehenden Kosten in Höhe von 523.- EUR bezahlte sie bei der Bundespolizei und konnte ihre weitere Reise antreten.
Ähnlich gelagert war die Festnahme eines 59-jährigen türkischen Staatsbürgers. Bei seiner Einreise aus Kayseri stellten die Bundespolizeibeamten den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum fest. Auch diese Staatsanwaltschaft suchte den Mann wegen einer bisher nicht bezahlten Geldstrafe, zu der er 2015, wegen gemeinschaftlichem Diebstahl, verurteilt worden war. Da er die Geldstrafe und die Kosten, in Höhe von 302.- EUR, bei der Bundespolizei bezahlte, konnte er wie beabsichtigt nach Bochum weiterreisen.