Düsseldorf Prozess: Rätsel um Telefon-Terror in der Altstadtwache bleibt ungelöst

27-Jähriger sprach im Prozess kein Wort. Anwalt vermutet Insider.

Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Vor dem Urteil hat der Angeklagte grundsätzlich das letzte Wort. Der 27-Jährige, der sich unter anderen wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten musste, tat das, was er schon den ganzen Prozess über getan hatte. Er schwieg. So blieb bis zum Schluss unklar, ob es sich um den Täter handelte, der über Wochen die Altstadtwache und eine Zahnarztpraxis terrorisiert hatte. Trotz vieler Indizien wurde der 27-Jährige am Ende freigesprochen.

Wochenlang litten die Beamten der Altstadtwache unter dem Telefon-Terror. Der Anrufer beleidigte die Polizisten nicht nur als „kleiner Wicht“. Er wusste auch, welcher Beamte eine Narbe im Gesicht hatte oder wer gerade draußen vor der Türe eine Raucherpause machte. Die Polizisten in der Wache fühlten sich von dem Täter regelrecht beobachtet.

Auch eine Zahnarztpraxis im Düsseldorfer Süden soll der 27-Jährige pausenlos belästigt haben. Der Fall wurde sogar von der RTL-Doku-Reihe „Verfolgt“ aufgegriffen. Zu der Praxis gab es eine Verbindung, denn der Angeklagte ging mit zwei Zahnarzthelferinnen auf die gleiche Schule.

Bei der Hausdurchsuchung wurden unter anderem sieben verschiedene Sim-Karten sichergestellt, aber nicht das Handy, von dem die Anrufe kamen. Außerdem hielten sich in der Wohnung noch andere Personen, unter anderem die beiden Brüder des Angeklagten, auf.

Der Anwalt des 27-Jährigen erklärte, dass es über die SimKarten auch noch Spuren zu anderen Verdächtigen gab, die aber nicht weiter verfolgt wurden. Außerdem vermutet er, dass der Anrufer in der Wache gesessen haben muss: „Sonst hätte er nicht sehen können, wenn jemand zum Rauchen nach draußen geht.“

Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass dem Angeklagten zumindest zwei Fälle zugeordnet werden können und forderte eine Geldstrafe. Doch der Richter entschied sich trotz der vielen Indizien dafür, den Mann freizusprechen. Denn letztendlich fehlten die Beweise.