Meinung Polizeibericht zu Syrer: Geschmacklos statt witzig

Düsseldorf. Die Bundespolizei hat am Dienstag mit einer Meldung auf sich aufmerksam gemacht, in der es um einen 28-jährigen Syrer geht, der ohne Versicherung und Fahrerlaubnis mit einem Elektroroller durch den Nordtunnel des Hauptbahnhofs fahren wollte.

Meinung: Polizeibericht zu Syrer: Geschmacklos statt witzig
Foto: Jörg Knappe

Anstatt den bloßen Sachverhalt zu schildern, versteigt sich die Autorin in Interpretationen, warum der Syrer es aufgrund seiner Herkunft nicht besser wissen konnte. Auf die Idee, dass er einen Moment gedankenlos gewesen sein könnte, kommt sie nicht.

Wortlaut: „Ihm war nicht bewusst, dass es nicht erlaubt ist, das Gebäude zu befahren. Zugegeben, in Syrien befinden sich keine Bahnhofsgebäude, die den hiesigen auch nur annähernd in Ausmaß und Netzstruktur ähneln. Auch die „Straßenverkehrsordnung“ findet dort ihre ganz eigene Auslegung. Woher sollte er es also wissen?“

Selbst wenn die Ausführungen nicht so überheblich gemeint sind, wie sie klingen, und selbst wenn sie den 28-Jährigen ganz eventuell sogar in Schutz nehmen sollen: Die sich hier als Syrien-Kennerin darbietende Autorin müsste als solche wissen, dass die Eisenbahninfrastruktur des Landes aufgrund des Bürgerkriegs weitgehend zerstört ist und damit Lästereien dieser Art mindestens geschmacklos sind. Und überhaupt: Was hat die Größe von Bahnhofsgebäuden in Deutschland und Syrien überhaupt mit dieser Rollerfahrt zu tun?

Die Autorin will offenbar witzig sein — was ihr allerdings so gar nicht gelingen will. Auch nicht, als sie spekuliert, dass der 28-Jährige die Piktogramme an den Eingangstüren nicht erkennen konnte, weil sein Roller bis zu 20 km/h schnell werden kann. Sollen angesichts dieses atemberaubenden Werts etwa künftig auch Fahrradfahrer in Fußgängerzonen Inhalt von Polizeimeldungen werden, solange sich so munter Klischees durchdeklinieren lassen? Zum Schluss folgt eine Belehrung, natürlich extrem steil von oben herab: Zum einen darüber, dass mit einem Elektroroller keine Fuß- und Radwege befahren werden dürfen. Und zum anderen: „Gebäude bitte schön auch nicht, selbst wenn sie so herrlich groß sind.“

Immerhin: Die Bundespolizei erkannte am Ende des Tages selbst, dass sie Minderheiten schützen und nicht vorführen sollte. Die Meldung über die Rollerfahrt war am Dienstabend nicht mehr auf der Internetseite der Behörde zu finden.