Prozess: Rottweiler mag die Möpse nicht
Gertrude H. musste Rottweiler „Tasso“ zurückgeben, weil der sich nicht mit ihren Hunden vertrug. Jetzt fordert sie den Kaufpreis zurück.
Düsseldorf. "Ich hatte mich sofort in den schönen Welpen verliebt", sagt Gertrude H. Doch die Liebe hielt nicht lange. Wenige Wochen nachdem der Züchter den Rottweiler im November 2008 bei der 63-Jährigen abgeliefert hatte, brach in deren Haushalt das Chaos aus.
Gertrude H. musste den Hund zurückgeben. Den vollen Kaufpreis in Höhe von 1300 Euro habe sie jedoch nicht wiederbekommen, sagt sie. Den Restbetrag von 800 Euro fordert sie nun per Zivilklage vor dem Amtsgericht ein.
Nach dem Tod ihres Ehemannes hatte sich Gertrude H. nicht mehr sicher in ihrem Haus gefühlt. Ein Rottweiler sollte ihr, den zwei kleinen Hunden und dem Kater Gesellschaft leisten. "Er sollte mich beschützen", sagte die 63-Jährige vor Gericht.
Schnell habe sie einen geeigneten Züchter gefunden, die Eheleute Horst und Frederike K. (Namen geändert) stellten ihr Rottweiler Tasso vor. Auf ihre Frage, ob der Welpe denn auch mit anderen Hunden verträglich sei, habe ihr das Züchterpaar eine "Wesensfestigkeit des Hundes" zugesichert.
"Falls es dennoch zu Streit unter den Hunden käme, versprach mir der Züchter, den Welpen zurückzunehmen und mir den Kaufpreis zurückzuerstatten", schilderte Gertrude H.
Zu Beginn vertrugen sich der Rottweiler und die zwei Möpse, dann aber sei das Chaos ausgebrochen. "Die Möpse verkrochen sich, der Rottweiler war zu dominant", sagte H. "Ich verlor die Kontrolle über mein Haus, weil ich die Tiere ständig trennen musste."
In Not rief sie den Züchter an. Der holte Tasso Anfang Dezember ab und sicherte der Frau zu, ihr das Geld vorbeizubringen, sobald er den Welpen weiterverkauft hätte. Wenige Tage später hatte Horst K. einen neuen Käufer gefunden. Doch weil der in Raten zahlen wollte, überwies der Züchter H. zunächst 500 Euro.
"Auf den Rest wartete ich immer noch", sagte H. Sie zeigte das Züchter-Paar wegen Betruges an, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren aber mangels Tatverdacht ein.
Der Züchter fühlt sich von der 63-Jährigen hereingelegt. H. habe Wert darauf gelegt, dass der Hund in gute Hände kommt, das Geld sei ihr nicht so wichtig gewesen. "Es ist schwer, einen gebrauchten Hund zu vermitteln", sagte der Züchter.
Durch die Suche nach einem neuen Halter seien ihm hohe Kosten entstanden. Deshalb habe er einen Teil der ausstehenden 800Euro einbehalten wollen. Gertrude H. sei ungeduldig geworden, habe beinahe täglich angerufen und ihr Geld eingefordert. Auch beim Züchterverbund habe sie das Ehepaar K. schlecht gemacht.
Der Zivilrichter stellte den Parteien nun einen Vergleich in Aussicht: 400 Euro soll der Züchter zahlen, auf den Rest soll Gertrude H. verzichten. Die Parteien sollen sich in den kommenden Wochen entscheiden, sonst urteilt das Gericht.