Gericht Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht: Wem gehört der Radschläger?

Düsseldorf · Professor Friedrich Becker hatte die Figur des Düsseldorfer Radschlägers 1957 erfunden. Nun wehrt sich eine Rechtsanwältin gegen eine Abmahnung. Auch die Karnevalisten werden zu Kasse gebeten. Jedenfalls ein bisschen.

Heike Kappes will vor allem den Wildwuchs bei der Nutzung des geschützten Radschlägers unterbinden.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Unter dem Motto „Unser Rad schlägt um die Welt“ starten die Narren ins Sessions-Finale. Klar, dass viele Vereine den Radschläger als Symbol auf ihren Rosenmontagswagen haben. Wer danach keinen Ärger haben will, sollte sich den Gebrauch des Düsseldorfer Wahrzeichens genehmigen lassen. Jedenfalls, wenn der Radschläger so ähnlich aussieht wie das Exemplar, das Professor Friedrich Becker einst geschaffen hat. „Das ist gegen einen kleinen Obulus auch kein Problem. Mehrere Vereine haben bei uns angefragt“, sagt Heike Kappes, die sich als Vorsitzende des Vereins Friedrich Becker um den geistigen Nachlass des Künstlers kümmert. Wie weit das gehen darf, wird das Landgericht am 4. April entscheiden. Denn Rechtsanwältin Maren Jackwerth, die für ihr Rheinisches Stifterforum ebenfalls einen Radschläger benutzt, will sich das nicht verbieten lassen.

1957 hatte der Professor den ersten Radschläger erschaffen, als Türknauf für die Pfarrkirche St. Lambertus. Danach machte das Kunstwerk Karriere, schaffte es auf die neue Amtskette des Oberbürgermeisters und wird seit 30 Jahren als Souvenir vertrieben. Mit einer Lizenz allerdings. 2001 fand eine große Aktion statt. Mehr als 100 lebensgroße Radschläger wurden von Künstlern gestaltet, viele Exemplare davon prägen heute noch das Stadtbild. „Danach gab es aber viel Wildwuchs“, so Heike Kappes. Sie wurde von Hilde Becker, der Witwe des Künstlers, adoptiert, die wiederum vor zwei Jahren starb. Seitdem kümmert sie sich auch darum, die ungerechtfertigte Nutzung des Radschlägers zu unterbinden: „Das tun wir auch für alle, die bei uns Lizenzen haben.“

Der Türknauf von St. Lambertus war der erste Radschläger, den Professor Friedrich Becker 1957 geschaffen hat.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Prominentester Fall war die Juwelierin Christel Heilmann, die vor neun Jahren zum Eurovision Song Contest einen mit Brillanten besetzten Radschläger an Sängerin Lena Meyer-Landrut verschenken wollte. Der Fall ging vor Gericht, der Verein gewann. Seitdem bekamen immer wieder mal Geschäftsleute, aber auch Vereine Post von Heike Kappes. Wie viele das waren, dazu wollte sie nichts sagen.

Eine davon ist Maren Jackwerth. Die Rechtsanwältin verwendet ein Siegel mit einem Radschläger für ihr Rheinisches Stifterforum. Die Plattform unterstützt unter anderem Unternehmen, die sich gemeinnützig engagieren wollen. Allerdings unterscheidet sich ihr Radschläger durchaus von der Figur, die Professor Becker kreiert hat: „Mein Radschläger mit seinen runden Formen samt Löwe, Fernsehturm, Uecker-Nagel stellt ein eigenes, neues Werk dar.

Das ist das Radschläger-Logo des Rheinischen Stifterforums.

Foto: Kanzlei Jackwerth

Zudem dient der Radschläger als Klammer in dem Düsseldorfer Siegel, um die vier Elemente ‚Wahrzeichen der Stadt’ im Siegel aufzunehmen. So ist unser Siegel mit dem Bergischen Löwen samt Narrenkappe gestaltet, als Dankeschön für die Jecken, die auch im Seniorenkarneval etc. aktiv sind. Dann kamen die weiteren Elemente wie der Fernsehturm, Rheinkniebrücke, Uecker-Nagel hinzu, es verblieb bei den drei Elementen und als Trenner entwickelte sich dann der Radschläger, wobei dessen Kopf und der Sittich zuletzt eingefügt wurden.“

Die Anwältin vermutet, dass es dem Verein weniger um die Kunst, sondern vor allem um die Abmahnkosten geht. Darüber muss nun das Landgericht am 4. April entscheiden.