Düsseldorf „Puffauto“-Rechtsstreit: Kündigung bleibt bestehen

Düsseldorf. Im sogenannten „Puffauto“-Rechtsstreit hat die Kündigung eines Mitarbeiters Bestand, der sich geweigert hatte, ein Auto mit sexistischer Werbung zu fahren.

Das Fahrzeug mit der Aufschrift „Verführerisch Lecker“ und nackten, aus Kaffeebohnen herausragenden Frauenbeinen mit halb ausgezogenen roten Pumps war der Auslöser für den Rechtsstreit.

Das Fahrzeug mit der Aufschrift „Verführerisch Lecker“ und nackten, aus Kaffeebohnen herausragenden Frauenbeinen mit halb ausgezogenen roten Pumps war der Auslöser für den Rechtsstreit.

Foto: Roland Weihrauch

Nach der Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht schlossen die Parteien am Dienstag in Düsseldorf einen Vergleich, der im Kern das Urteil der Vorinstanz bestätigt: die fristgerechte Kündigung. Das teilte das Gericht mit.

Auf der Tür eines neuen Lieferwagens waren nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine mit roten Pumps zu sehen. Der Fahrer hatte sich daraufhin geweigert, mit dem Wagen zu fahren. Er sah sich wegen seiner Homosexualität diskriminiert, da außer ihm niemand anders mit einer solchen Werbung fahren musste. Seine Firma kündigte ihm daraufhin fristlos.

„Ich habe kein Problem mit seiner Homosexualität“, hatte der Geschäftsführer des Unternehmens gesagt. Das Fahrzeug habe bei den Lieferfahrten lediglich auffallen sollen. Der fristlose Rauswurf sei nach fast 20 Jahren im Betrieb unverhältnismäßig, befand das Landesarbeitsgericht wie schon das Arbeitsgericht Mönchengladbach. dpa