Kaffee-Werbung sorgt für Rechtsstreit

Er wollte ja durchaus Aufmerksamkeit erregen. „Das ist schließlich Sinn und Zweck von Werbung“, sagt Rainer Bovelett, Geschäftsführer von Kaffeegenuss Bovelett in Rheydt. Aber dass die neue Lackierung eines seiner zehn Fahrzeuge diese Wellen schlagen würde, darauf hätte er wohl gerne verzichtet.

Foto: Ilg, privat

Mit einem langjährigen Mitarbeiter kam es zum Zerwürfnis, mittlerweile beschäftigen sich sogar die Gerichte mit dem kuriosen Fall.

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Was war passiert? Vor einigen Monaten beschloss Bovelett, dass es „pfiffige“ neue Werbung brauche, weil die Dienstfahrzeuge bisher „immer gleich langweilig“ ausgesehen hätten. Mit einer Agentur wurde die Idee entwickelt, passend zum Slogan „Verführerisch lecker“ auf einer 3D-Folie Kaffeebohnen zu zeigen, die aus dem Fahrzeug herauszukullern scheinen.

Ferner räkelt sich in den Bohnen eine Frau, von der man lediglich die nackten Beine und die Schuhe sieht. Dieses Bild ziert die Beifahrerseite des Fahrzeugs, das bevorzugt bei Vertriebsfahrten nach Köln und Düsseldorf eingesetzt werden soll. Auf der Fahrerseite wiederum ist ein kopfloser Mann abgebildet, der auf einem Sack Kaffeebohnen hockt — sitzt ein Fahrer am Steuer, scheint sein Kopf zu diesem Körper zu gehören. Besagter Mitarbeiter jedoch fühlte sich mit der Werbung nicht wohl und äußerte dies auch deutlich. Er wolle ein seriöses Unternehmen repräsentieren, was er gefährdet sehe; bei der ersten Kundenfahrt nach Grevenbroich habe es sofort negative Kommentare gegeben. In der Tat schrieb besagte Kundin später an Bovelett, sie finde die Werbung „absolut unpassend, frauenfeindlich und nicht verkaufsfördernd“. Sie wolle nicht weiter beliefert werden. „Kurz darauf hat sie dann aber schon wieder Kaffee geordert“, sagt der Geschäftsführer. „Und überwiegend waren die Reaktionen allesamt positiv.“ Zum Eklat zwischen Bovelett und dem Mitarbeiter kam es schließlich, als neue rot-schwarze Felgen an die Räder montiert wurden. Der Angestellte erklärte, mit einem solchen „Puffauto“ könne er seiner Arbeit nicht nachgehen, er werde es nicht fahren. Nach der mitunter hitzigen Auseinandersetzung wurde er krankgeschrieben — und Rainer Bovelett ließ eine fristlose Kündigung folgen: „Die Entwürfe hatte er ja gekannt.“ Dagegen wiederum leitete der Mitarbeiter rechtliche Schritte ein. Beide Parteien geben übrigens zu Protokoll, zuvor stets bestens miteinander klargekommen zu sein.

In der Folge kam es zur arbeitsgerichtlichen Güteverhandlung. Das Gericht wies dabei darauf hin, dass die Frage, ob ein Grund zur fristlosen Kündigung vorgelegen habe, problematisch sei. Dies begründet es damit, dass dem Kläger die Nutzung des Kfz gegebenenfalls unzumutbar gewesen ist. „Auch seien die nackten Frauenbeine in dem Kfz bedenklich, da dies den Eindruck erwecke, dass dort eine nackte Frau drin liegen würde bei geöffneter Tür. Das Gericht zog einen Vergleich zu einem Saunaclub“, heißt es im dazugehörigen Schreiben. Das Gericht schlug einen Widerrufsvergleich vor, dem zufolge das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2015 geendet hätte und der Mitarbeiter bis dahin unter Fortzahlung aller Bezüge freigestellt worden wäre. Doch damit ist der Rechtsstreit mitnichten erledigt. „Heute ist die Klageschrift eingegangen“, sagte Bovelett gestern Mittag. „Es geht also leider in die erste Instanz.“