Verfolgungsjagd mit Polizei durch Rheydt

Der Angeklagte hatte keinen Führerschein, das Auto war gestohlen.

Im Prozess vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts warf die Staatsanwältin dem Angeklagten (30) mehrere Straftaten vor. Einen Autodiebstahl sowie einen Betrug soll der Mönchengladbacher begangen haben und sich der Gefährdung des Straßenverkehrs und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht haben.

Doch der bereits wegen Raubes vorbestrafte Angeklagte, der zur Tatzeit Cannabis und Amphetamine konsumiert hatte, konnte sich kaum an den 29. August 2014 erinnern. Zwar habe er damals in Rheydt im Rückspiegel das Polizeifahrzeug gesehen und sei deshalb in Richtung Hugo-Preuß-Straße abgebogen. „Aber sonst weiß ich nichts mehr von dem Tag“, erklärte der 30-Jährige.

Tatsächlich hatte er sich an dem Tattag mit einem gestohlenen Auto in Rheydt mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd geliefert. Kurz zuvor hatte er mit dem gestohlenen Pkw an einer Mönchengladbacher Tankstelle Benzin für 55 Euro getankt und war ohne zu zahlen wieder weggefahren. An der Limitenstraße wurde er von zwei Polizeibeamten im Streifenwagen bemerkt, weil das Fahrzeug wegen Diebstahls zur Fahndung ausgeschrieben war. Doch der Angeklagte rief nur „Scheiße! Bullen!“ und fuhr an dem Streifenwagen vorbei. Auf der Flucht missachtete der Junkie Rotlichtampeln und rammte abgestellte Fahrzeuge.

Als er in die Hugo-Preuß-Straße einbog, überquerte eine hochschwangere Frau mit ihren zwei Kindern die Straße. Als die neun Jahre alte Tochter den heranrasenden Pkw sah, reagierte das Mädchen geistesgegenwärtig und zog die schockierte Mutter und den kleinen Bruder mit sich. Der durch den Drogenkonsum fahruntüchtige Autofahrer verfehlte die kleine Familie nur knapp.

Doch der Angeklagte fuhr ungerührt und ohne Weiteres davon. Er selbst und drei weitere Mitfahrer verließen den Wagen und liefen davon. Der Angeklagte konnte jedoch wenig später bei einer Nahbereichsfahndung gestellt werden. Am nächsten Prozesstag soll für den 30-Jährigen das Urteil verkündet werden.