Rat will Dirk Elbers die Sofort-Pension gewähren

Stadt rechnet dem Ex-OB mehr als die sechs Dienstjahre an. Der Steuerzahlerbund ist empört — nicht nur über diesen Fall.

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Düsseldorf. Der delikateste Punkt auf der Tagesordnung für die Ratssitzung am Donnerstag findet sich im nicht-öffentlichen Teil: „Anerkennung von Zeiten (...) als ruhegehaltfähige Dienstzeiten von Herrn Oberbürgermeister a.D. Dirk Elbers“. Konkret geht es in der vom neuen OB Thomas Geisel verfassten Vorlage dann darum, dass der Rat Elbers (55) rückwirkend zum 2. September 2014 eine Pension in Höhe von 35 Prozent seiner vormaligen OB-Bezüge gewährt. Macht etwa 4060 Euro im Monat als „Sofort-Pension“.

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Delikat und umstritten ist der Vorgang deshalb, weil Elbers nicht die im Landesbeamtenversorgungsgesetz vorgesehenen acht Dienstjahre als OB vorweisen kann, er kommt nur auf sechs (2008-14). Und somit eigentlich keinen Anspruch auf das Ruhegehalt hat. Das schien den CDU-Ex-OB nach seiner Abwahl im Juni zunächst auch nicht sehr zu tangieren, im November jedoch beantragte er in einem Schreiben an die Stadt, seine Tätigkeit u.a. als Geschäftsführer bei der Spee’chen Vermögensverwaltung von 1987 bis 2009 zu berücksichtigen.

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Es geht darum, ob diese Tätigkeit „förderlich“ für das spätere Amt des Oberbürgermeisters war. Die Bezirksregierung hielt Elbers’ Antrag für zulässig, Geisel holte kurzfristig ein Gutachten ein, das die Frage ebenfalls bejahte. Jetzt sagte Geisel im WZ-Gespräch: „Der Vorgang lässt mir keinen Entscheidungsspielraum“. Jedoch hatte Geisel schon zuvor ebenso wie die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP im Rat prinzipiell Zustimmung zur Versorgung von Elbers geäußert, nur die Linke will mit Nein stimmen.

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Für Heiner Cloesges vom Bund der Steuerzahler ist das ein Unding. „Egal, welche Gutachten da vorgezaubert werden, das zugrunde liegende Recht wird hier arg strapaziert“. Sechs Jahre als OB reichten nun einmal nicht, um ein für allemal abgesichert zu sein. Für den Steuerzahlerbund ist der Fall Elbers nur ein Beispiel dafür, wie ohnehin hoch dotierte Größen im öffentlich-rechtlichen Bereich auf Kosten der Steuerzahler versorgt würden.

Noch viel krasser sei etwa der Fall des 2013 unfreiwillig ausgeschiedenen Stadtsparkassenvorstands Andreas Goßmann (53) , der fürs „Nichtstun“ ein Ruhegeld von jährlich 250 000 Euro einstreiche. Cloesges: „Da fehlt jede Verhältnismäßigkeit.“ Das immer wieder vorgebrachte Argument, ohne solche Versorgungsregelungen bekomme die öffentliche Hand keine Topleute, sei durch „nichts belegt“. Auf Besserung sei deshalb nicht zu hoffen, weil das Land als Gesetzgeber hier grundsätzliche Reformen durchsetzen müsste. „Aber Regierung und Abgeordnete haben da eben immer ihre eigene Versorgung im Blick“, fürchtet Cloesges.