Recht: „Auskunft-Zentrale“ macht weiter
Düsseldorfer Firma ist wegen Täuschung bereits verurteilt.
Düsseldorf. Die so genannte Gewerbeauskunft-Zentrale macht weiter. Der Düsseldorfer Firma, die unter GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbh eingetragen ist, war im Februar von der Handelskammer des Oberlandesgerichts untersagt worden, täuschende Angebotsformulare in Umlauf zu bringen.
Nicht nur hunderte Gewerbetreibende in Düsseldorf, sondern auch Schulen und Kitas waren der „Online-Auskunft“ auf den Leim gegangen. Für einen Internet-Eintrag sollten sie über 500 Euro jährlich zahlen — und das Doppelte für die vertraglich vereinbarte zweijährige Laufzeit. Die Getäuschten hatten allerdings gedacht, nur eine Anfrage einer Behörde zu ihrer aktuellen Adresse ausgefüllt zu haben. Stattdessen hatten sie einen Vertrag unterzeichnet. Die Westdeutsche Zeitung berichtete damals exklusiv über den Fall.
Wie Rechtsanwalt Peter Solf vom Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität bestätigt, sei ein neues Formular „so geringfügig geändert worden“, dass man erneut rechtliche Schritte eingeleitet habe. „Wir haben das zum Anlass genommen, um ein Ordnungsgeldverfahren anzustreben.“ Mit diesem juristischen Schritt sollen Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften geahndet werden. Die Beschwerde sei dem OLG bereits zugesandt worden. Ein Ergebnis stehe allerdings noch aus.
Laut Solf gibt es erneut etliche Opfer. An dem Formular, das auf dem Postweg im Briefkasten von Firmen landet, werde jetzt unter anderem statt des monatlichen Betrags von damals 39,85 Euro plus Steuern der Jahrespreis für den Eintrag in die Online-Auskunft in Höhe von 569,06 Euro genannt. Dabei laufe der Vertrag zwei Jahre und verschleiere den wahren Endbetrag.
Geschädigte können sich erneut an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität wenden. Dort gibt es auch das aktuelle OLG-Urteil.