Rentnerin (72) fuhr Parkwächter um
Gefährliche Begegnung auf dem Messeparkplatz. Geldstrafe wurde reduziert.
Düsseldorf. Bislang hat sich Rosalie D. (Name geändert) in ihrem Leben nichts zuschulden kommen lassen. Doch als sich der 72-Jährigen auf dem Messeparkplatz ein Parkwächter in den Weg stellte, war die ehemalige Kunsthändlerin nicht zu stoppen. Sie fuhr einfach weiter, der 70-Jährige stürzte auf die Motorhaube, wurde mehrere Meter mitgeschleift und fiel dann unsanft zu Boden. Dabei zog sich der Parkwächter leichte Prellungen zu. Wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr musste sich Rosalie D. Dienstag vor dem Landgericht verantworten.
Bereits im März vergangenen Jahres war die Pensionärin zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Mehrere Zeugen hatten die Aussage des Parkwächters bestätigt. Demnach steuerte Rosalie D. nach der Kunstmesse an der Arenastraße mit ihrem Opel auf eine Ausfahrt zu, die mit rot-weißen Pollern abgesperrt war. Der 70-Jährige soll sich mit ausgebreiteten Armen vor den Wagen gestellt haben.
Doch Rosalie D. fühlt sich nach wie vor unschuldig. Sie behauptete zunächst, den Mann gar nicht umgefahren zu haben: „Er hat sich auf die Motorhaube gelegt. Dann ist er wie ein Frosch darauf herumgesprungen und hat sich festgekrallt.“ An der Version hatte das Landgericht große Zweifel, da der vermeintliche „Frosch“ ebenfalls schon in fortgeschrittenem Alter ist.
Dienstag stellte sich allerdings heraus, dass es schon bei der Anfahrt zur Kunstmesse einen Disput gegeben hatte. Der 70-Jährige hatte Rosalie D. einen Parkplatz zugewiesen. Die Rentnerin stellte ihren Opel aber einfach woanders ab. Beim Verlassen des Geländes fühlte sich die Angeklagte dann schikaniert.
Immerhin räumte sie ein, dass der Wagen noch zwei Meter gerollt sein könne: „Es ging alles so schnell.“ Das Gericht machte deutlich, dass ein Freispruch nicht infrage komme. Da Rosalie D. nur über eine geringe Rente verfügt, wurde die Geldstrafe allerdings auf 1800 Euro reduziert.
Auch der Führerschein der 72-Jährigen bleibt weiterhin eingezogen. Frühestens in fünf Monaten kann sie beim Straßenverkehrsamt eine neue Fahrerlaubnis beantragen.