Prozess Rosen-Stalker muss für ein Jahr ins Gefängnis
Er hatte seine Ex-Freundin zur Verzweiflung getrieben. Die 48-Jährige traute sich nicht mehr aus dem Haus.
Düsseldorf. Anfangs waren es Rosen, die hinter dem Scheibenwischer ihres Wagens steckten, dann wurde das Auto mit mehreren hundert kleinen Herzchen voll geklebt. Doch am Ende wurde daraus blanker Psycho-Terror für eine 48-Jährige. Wegen Stalkings musste sich ihr Ex-Liebhaber vor dem Landgericht verantworten. Der zwei Jahre ältere selbstständige Gebäudereiniger wurde jetzt zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt.
Dabei hatte alles sehr romantisch angefangen. „Er hat Sachen zu mir gesagt, die noch kein Mann zu mir gesagt hat“, schilderte die Frau vor Gericht. Die Herzchen am Auto nahm die 48-Jährige noch als Liebesbeweis hin. Doch dann wurde ihr das alles zu viel, nach einem Jahr trennte sie sich von dem Angeklagten: „Diese Beziehung tat mir nicht gut. Ich habe mich viel zu klein gemacht.“
Doch das wollte der 50-Jährige nicht hinnehmen. Er bombardierte seine Ex-Freundin mit SMS-Nachrichten, manchmal 180 Stück am Tag. Außerdem lauerte er ihr auf und sprang plötzlich aus dem Gebüsch hervor. Mal rutschte der Stalker auf den Knien vor ihr her, dann fand die Frau wieder Blumen hinter der Windschutzscheibe.
Schließlich war die 48-Jährige mit den Nerven völlig fertig. Sie litt unter Depressionen und ging nicht mehr aus dem Haus. Die leidenschaftliche Reiterin gab sogar ihren Sport auf. Auch eine einstweilige Verfügung konnte den Angeklagten nicht stoppen. „Es war ein jahrelanges Martyrium. Anders kann man es nicht nennen“, erklärte Rechtsanwalt Wolfgang Steffen, der das Opfer als Nebenkläger vertrat.
Erst im Prozess hatte die 48-Jährige erfahren, dass der Gebäudereiniger schon einmal als Stalker verurteilt worden war. Fünf Monate Haft auf Bewährung hatte er dafür kassiert. Der 50-Jährige hatte Nachstellungen zugegeben. Er behauptete aber, die Beziehung sei nie offiziell beendet worden. „Sie hätte mir das ins Gesicht sagen sollen.“
Tatsächlich ist seit Juli vergangenen Jahrs Ruhe, nachdem der Angeklagte von einem Psychologen untersucht worden war. Außerdem nimmt er an einer Therapie-Gruppe teil. Die Richterin gab ihm aus den Weg, auf eine Revision zu verzichten, wenn er „noch einen Funken Liebe“ für die Frau empfinde. Denn die möchte endlich einen Schlussstrich ziehen und fordert nicht einmal Schmerzensgeld.