Rotlicht-Prozess: Alle Angeklagten auf freiem Fuß

Hauptverdächtiger Thomas M. muss 100 000 Euro hinterlegen. Staatsanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt.

Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Verhandelt wurde im Rotlicht-Prozess um die Rethelstraße gestern nicht. Stattdessen gab die Strafkammer des Landgerichtes eine überraschende Entscheidung bekannt: Alle drei noch bestehendenden Haftbefehle gegen Thomas M. (47), Monder T. (29) und Oguz G. (31) werden außer Vollzug gesetzt. Damit sind alle acht Angeklagten auf freiem Fuß.

Wie es in der Begründung heißt, bestehe derzeit kein dringender Tatverdacht, dass es in den Bordellen gefährliche Körperverletzungen „in Form einer Vergiftung“ gegeben habe. Es bestehe keine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Freiern Kokain oder K.o.-Tropfen gegen ihren Willen eingeflößt wurden. Nach dem, was die fünf Geschädigten bislang aussagten, sei möglich, dass sie das Kokain freiwillig konsumiert haben.

Allerdings seien die Angeklagten weiterhin dringend verdächtig, schwere Straftaten begangen zu haben, unter anderem Erpressung und bandenmäßigen Betrug. Nachdem die drei Männer schon mehr als eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen haben, können die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt werden.

Thomas M. muss zusätzlich 100 000 Euro als Sicherheit hinterlegen. Er soll sich ebenso wie Monder T. und Oguz N. dreimal in der Woche bei der Polizei melden. Außerdem wurde den Dreien jeder Kontakt ins Rotlicht-Milieu untersagt.

Ralf Herrenbrück, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, zeigte sich überrascht, vor allem wegen des Zeitpunkts der Entscheidung. Von den mutmaßlichen Opfern seien erst fünf Zeugen gehört worden. Eine Reihe von Beweismitteln wie belastende Aussagen von Mitarbeiterinnen sowie Video- und Gesprächsaufzeichnungen seien noch gar nicht in den Prozess eingeführt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass weiterhin Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehe. Es gebe „postalische Hinweise“, dass Thomas M. über ein Vermögen von 7,5 Millionen Euro verfüge. Außerdem habe der ehemalige Besitzer der Bordelle an der Rethelstraße und an der Worringer Straße Kontakte zu den Hells Angels.

In einem anderen Strafverfahren bestehe der Verdacht, dass Zeugen beeinflusst worden seien. Darum sei gegen die Freilassung von Thomas M. Beschwerde eingelegt worden.