Schleuserbande war als Folkloregruppe getarnt
Am Düsseldorfer Flughafen war die Konzertreise beendet. Bewährung für den Haupttäter.
Düsseldorf. Die Tournee der türkischen Folkloregruppe endete im Juli vor zwei Jahren gleich nach der Landung in Düsseldorf. Denn die meisten der 19 angeblichen Musikanten standen bis dahin noch nie auf einer Bühne. Vielmehr hatte eine Schleuserbande ihre künstlerische Ader entdeckt und die Schleuserbande als Volkstanztruppe getarnt. Drei Angeklagte im Alter von 30, 40 und 53 Jahren mussten sich dafür gestern vor dem Amtsgericht verantworten.
Der Hauptangeklagte legte ein Teilgeständnis ab. Dreh- und Angelpunkt sei ein guter Bekannter der Familie in der Türkei gewesen. Der leitet tatsächlich eine Folklore- und Volkstanzgruppe, mit der er auch schon mehrfach in Deutschenland aufgetreten ist. Für die Künstler wurden dann so genannte Service-Visa ausgestellt, die für 90 Tage gelten.
Das sei jahrelang auch gut gegangen. „Es ist immer wieder mal vorgekommen, dass zwei oder drei Teilnehmer dann in Deutschland geblieben sind“, erklärte der Rechtsanwalt des 30-Jährigen. Doch die Mitglieder der 19-köpfigen Reisegruppe, die vor zwei Jahren aus Istanbul in Düsseldorf eintraf, soll völlig talentfrei gewesen sei. Es soll sich zum großen Teil um Personen gehandelt haben, die in Deutschland Asyl beantragen wollten. Der Leiter der Truppe räumte beid er Polizei auch ein, dass diese „Künstler“ weder tanzen noch singen konnten.
Er soll pro Kopf mindestens 5000 Euro erhalten haben, wenn die Personen erfolgreich in Deutschland eingetroffen sind und wurde inzwischen von einem anderen Gericht dafür verurteilt. Der Folklore-Chef und die beiden anderen Angeklagten sollen dann an den 30-Jährigen herangetreten sein, der sich um die praktische Durchführung des Plans kümmerte. Er sollte die Gruppe am Düsseldorfer Flughafen auch in Empfang nehmen. Dafür erhielt er 1500 Euro.
Er habe mitbekommen, dass einige seiner Bekannten in der Türkei Probleme hatten. „Ich wollte nicht, dass sie über illegale, gefährliche Wege nach Deutschland kommen“, sagte der 30-Jährige. Er wurde wegen des Einschleusens von Ausländern zu einer Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten wurden freigesprochen.