Düsseldorf Schlosspark-Mord: Verteidiger wirft Richter Befangenheit vor
Weil der Richter schon das erste Strafverfahren gegen den Angeklagten geleitet hatte, sprach der Verteidiger am Freitag von Befangenheit. Das Opfer Alexander I. lebte in Krefeld.
Düsseldorf. Es war ein grausiger Fund, den ein Spaziergänger vor drei Jahren im Eller Schlosspark machte. Dessen Hund stieß auf einen bereits skelletierten Fuß. Die Polizei entdeckte schließlich den Rest der gefesselten Leiche. Am Freitag begann der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder. Dem 43-Jährigen wird vorgeworfen, seinen Bekannten an dessen Geburtstag in Krefeld mit mehreren Messerstichen getötet und anschließend die Leiche im Schlosspark Eller vergraben zu haben.
Als die Leiche entdeckt wurde, saß der seit Freitag wegen Mordes vor Gericht stehende Alexander F. bereits in Untersuchungshaft — unter dem Namen des Toten, dessen Ausweispapiere und EC-Karten er bei sich trug. Grund für die Untersuchungshaft war ein brutaler Angriff auf ein Makler-Ehepaar, das er mit mehreren Messerstichen schwer verletzt hatte. Am 9. April 2014 wurde er wegen versuchten Totschlags zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Alexander F. hatte die Attacke auf das Ehepaar gestanden, aber schon damals gesagt, dass er nichts mit der Leiche im Schlosspark Eller zu tun habe. Dass Wertgegenstände des Opfers in seiner Wohnung entdeckt wurden und er dessen Auto fuhr, liege daran, dass sein 33-jähriger Landsmann bei ihm eingezogen sei, bevor er verschwand. Er habe den falschen Leuten Geld geschuldet. Im Auto entdeckten die Ermittler schließlich Blutspuren des Toten.
Für die Staatsanwaltschaft steht jedoch fest, dass sich Alexander F. des Mordes schuldig gemacht hat: Er soll am 24. April 2012 seinen Bekannten an dessen Geburtstagsfeier in dessen Wohnung in Krefeld umgebracht haben. Als einziger Gast. Zuvor soll er das Opfer überwältigt, gefesselt und ihm die PIN-Nummer seiner Kontokarte entlockt haben. Laut Anklage tötete er den Mann mit mehreren Messerstichen in Nacken und Brust und verscharrte ihn im Schlosspark. Der Angeklagte soll bereits in Russland im Gefängnis und auch in einer Psychiatrie gesessen haben. Beim gestrigen Auftakt des Mordprozesses wurde Alexander F. mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Er schwieg und würdigte den Vorsitzenden Richter, der bereits das erste Strafverfahren wegen Totschlags gegen ihn geführt und ihn verurteilt hatte, keines Blickes.
Sein Verteidiger lehnte den Richter mit einem Befangenheitsantrag ab. Nicht nur wegen seiner Mitwirkung am ersten Urteil bestünden Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit. Der Verteidiger warf dem Vorsitzenden Richter auch vor, das Zeugnisverweigerungsrecht untergraben zu haben. So habe er Akten aus dem Scheidungsverfahren des Angeklagten hinzugezogen, obwohl die Ehefrau ihre Aussage im Strafverfahren verweigert hatte. Ob die Begründung ausreicht und die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters berechtigt sind, wird noch entschieden. Bis zu der Entscheidung, ob der Prozess unter dem Vorsitz des Richters weitergeführt werden kann, wird jedoch weiterverhandelt. Der nächste Prozesstag ist Dienstag.