Schulwechsel — da hagelte es Sechsen
Weil ein Vater seine Tochter nicht korrekt von der Schule abmeldete, schickte der Direktor einen „Giftzettel“.
Düsseldorf. Als am 24. Februar das Halbjahreszeugnis ihrer Tochter ins Haus flattert, versteht die Familie Hossein die Welt nicht mehr. Elf glatte „Sechsen“ prangen auf dem „Giftzettel“, zusammen mit 528 Fehlstunden an einem Düsseldorfer Gymnasium (Foto: Matthias Rech). Dabei geht die 15-jährige Ariella (alle Namen geändert) längst auf ein Gymnasium in Langenfeld. Am Freitag ging es nun wegen der Verletzung der Schulpflicht vor dem Amtsgericht um einen Bußgeldbescheid gegen Vater Hossein in Höhe von 279 Euro.
Hossein, ein angesehener Mediziner, kann es auch am Freitag nicht fassen: „Ich habe meine Tochter bei der alten Schule abgemeldet und bei der neuen an. Sie hat keinen Tag Unterricht verpasst.“ Der kuriosen Geschichte ging eine Fehde der Familie mit dem Direktor des Düsseldorfer Gymnasiums voraus. Im Juli 2010 hatten die Eltern gegen die Note „ausreichend“ in Mathematik für ihre Tochter protestiert — und Recht bekommen. Nächste Etappe im Streit war der Konflikt, ob die Tochter am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen müsse. Der Direktor blieb hart, die Hosseins beschlossen die Schule zu wechseln.
Erst wurden sie in Benrath an einem Gymnasium vorstellig, doch dort gab es eine Absage, nachdem der Schulleiter wohl beim Direktor der alten Schule nachgefragt hatte. „Damit das nicht noch einmal passiert, haben wir bei der Abmeldung an der alten Schule darauf verzichtet, die neue Schule bekanntzugeben“, sagt Hossein. Auch der Bezirksregierung habe man den Wechsel nicht mitgeteilt, da man befürchtete, der alte Direktor würde die neue Schule herausbekommen. Und dann kam das Halbjahreszeugnis der alten Schule.
Das Gericht ließ das alles nicht gelten. Richter Günter Hennig lehnte den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ab, legte aber die zu zahlende Summe auf 200 Euro fest: „Auch wenn ihre Tochter keinen Unterricht verpasst hat, sie hätten den Wechsel der Behörde nachweisen müssen.“