Schwere Vorwürfe Razzia in Kanzlei: Verdacht auf Terrorfinanzierung
Düsseldorf · Die Razzia stand unter Federführung der Generalstaatsanwaltschaft. Neben dem Düsseldorfer Anwalt hat sie auch zwei Personen in Bayern im Visier.
Staatsschützer des Landeskriminalamts haben am Donnerstag die Wohn- und Geschäftsräume eines Düsseldorfer Anwalts wegen des Verdachts der Terrorismus-Finanzierung durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf erklärte dazu, gegen drei Beschuldigte im Alter von 32 bis 40 Jahren seien an verschiedenen Orten in NRW und Bayern Durchsuchungsbeschlüsse zur Auffindung von Beweismitteln vollstreckt worden. Die Männer sollen seit 2019 Spendengelder in mittlerer sechsstelliger Höhe für den Verein „Ansaar International e.V.“ bzw. diesem Verein zuzuordnenden Organisationen gesammelt haben. Der Verein wird vom Verfassungsschutz NRW im jüngsten Jahresbericht als extremistisch-salafistisch eingestuft. „Spiegel Online“ hatte zuerst berichtet.
Zu dem Düsseldorfer Beschuldigten hieß es von der Generalstaatsanwaltschaft, er sei als Rechtsanwalt in der Landeshauptstadt tätig. Er sei auch verdächtig, treuhänderisch für den oben genannten Verein verwaltete Geldbeträge in Höhe von rund 200 000 Euro veruntreut zu haben. Außerdem soll er sich durch falsche Angaben Corona-Soforthilfen in Höhe von 9000 Euro erschlichen haben
Bekannt ist der Düsseldorfer Beschuldigte nicht nur als Jurist beim Amts- und Landgericht. Der Anwalt mit Büro-Adresse in bester City-Lage ist inzwischen rechtskräftig zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden – auch wegen Parteiverrats. In einem Strafverfahren hatte er als Verteidiger zunächst die Ex-Freundin eines Fußball-Bundesligaspielers vertreten.
Diese hatte vorgegeben, der Sportler habe sie dazu gezwungen, ein gemeinsames Kind abtreiben zu lassen. Ein angeblicher Freund von ihr war mit angeklagt, weil er dem Sportler telefonisch mit der Veröffentlichung solcher Details gedroht haben soll, falls der nicht einen sechsstelligen Betrag zahlt. Der Anwalt legte dann aber plötzlich – offenbar nach persönlichem Zerwürfnis mit der angeklagten Frau – sein Mandat nieder und trat anschließend als Anwalt für deren Mitangeklagten auf. Das hatte das Amtsgericht 2020 als Parteiverrat gewertet. Erst Anfang dieses Jahres war er dann erneut vom Amtsgericht verurteilt worden, diesmal zu 16 Monaten Bewährungsstrafe wegen mehrfachen Betruges zu Lasten von Mandanten in Tateinheit mit Untreue sowie wegen versuchter Erpressung.
Bei allen Anklagepunkten, die letztlich zum neuerlichen Schuldspruch gegen ihn führten, war es stets um geringe Geldbeträge zwischen 200 und 800 Euro gegangen, die er von Mandanten ohne nennenswerte Gegenleistung kassiert haben soll. Von einem Mandanten soll er weitere 800 Euro gefordert haben, andernfalls werde er untätig bleiben – und der Mandant komme dann eben ins Gefängnis.
Dieses Urteil des Amtsgerichts vom Januar 2021 ist allerdings bisher noch nicht rechtskräftig – das führte bisher dazu, dass der Rechtsanwalt seine Kanzlei trotz der Verurteilungen unbehelligt weiter führen konnte. Denn ein zumindest vorläufiger Entzug seiner Anwaltszulassung durch die Rechtsanwaltskammer ist nach aktueller Rechtslage (noch) nicht möglich. (csr/wuk)