Sex-Attacke im Urlaub: Verwarnung für 19-Jährigen

Düsseldorfer hatte versucht, während einer Ferienfreizeit eine 17-Jährige zu vergewaltigen

<strong>Düsseldorf. Es war ein Urlaubsflirt, der vor Gericht endete: Ebenso wie Marco W., der wegen seines sexuellen Kontakts mit einer 13-jährigen Britin seit Monaten in Untersuchungshaft sitzt, musste sich am Dienstag ein 19-Jähriger aus Hubbelrath wegen einer Sex-Anklage vor dem Amtsgericht verantworten. Er hatte versucht, im Sommer vergangenen Jahres im spanischen Urlaubsort Lloret de Mar während einer Ferienfreizeit eine 17 Jahre alte Schülerin aus dem Sauerland zu vergewaltigen.

Der junge Mann, der im Januar zur Bundeswehr gehen möchte, kam mit einem blauen Auge davon. Das Gericht sprach eine Verwarnung aus und verhängte 80 Arbeitsstunden gegen den 19-Jährigen. Außerdem muss er der 17-Jährigen 1200 Euro Schmerzensgeld zahlen.

"Es tut mir leid", sagte er mit leiser Stimme. Es sei der letzte Abend gewesen, man habe gemeinsam mit anderen Jugendlichen Abschied gefeiert. Mehrmals hatte die Schülerin an dem Abend die Annäherungsversuche des Düsseldorfers abgewehrt. Dennoch hatte sie eingewilligt, sich von ihm zu ihrem Appartement bringen zu lassen.

Auf der Wiese vor dem Haus warf der Angeklagte das Mädchen zu Boden und versuchte, sie zu küssen. Dann forderte er sie zum Geschlechtsverkehr auf. Warum sie so zickig sei, fragte er. Wenn es ihr nicht gefalle, könne man ja wieder aufhören. Als er schließlich versuchte, seine Hose zu öffnen, trat ihm die 17-Jährige in den Bauch und konnte fliehen.

Der 19-Jährige, der sich im Prozess selbst als "faulen Menschen" bezeichnete, hatte Glcük. Denn die Mindesstrafe für Vergewaltigung liegt normalerweise bei zwei Jahren. "Sie können froh sein, dass nicht mehr passiert ist und vergleichsweise geringe Gewalt angewandt wurde", sagte die Vorsitzende Richterin. Die 17-Jährige wurde nicht vernommen, sie saß während der Verhandlung heulend im Saal.

Gegenüber der Polizei soll sich der junge Mann damals besonders abfällig über die 17-Jährige geäußert haben. "Sie haben eine frauenfeindliche Einstellung, die Sie sich dringend abgewöhnen sollten", sagte die Richterin.