Sexualstraftäter mussin Therapie bleiben

Fall wird nach zwei Jahren erneut überprüft.

Düsseldorf. Das Landgericht Regensburg hat angeordnet, dass der Sexualstraftäter (63), der im Juli nach Düsseldorf gekommen war, bis 2013 im Therapie-Zentrum in Oberhausen bleiben muss. Dies hat Anwalt Peter Guttmann, der den Mann vertritt, bestätigt. „Das Gericht hat mit dem Sachverständigengutachten argumentiert, dass eine Gefahr von ihm ausgeht.“ Guttmann wolle Beschwerde einlegen und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen.

Der 63-Jährige war nach der Ankunft in Düsseldorf auf Antrag der Stadt und einem Eilentscheid eines Gerichts ins Therapie-Zentrum eingewiesen worden. Sein Anwalt reichte Klage ein. Zuvor hatte ein Gutachter dem Mann eine 50-prozentige Rückfallwahrscheinlichkeit attestiert. In zwei Jahren soll der Fall erneut überprüft werden. hmn