Düsseldorf Steuerschock für die Narren
Finanzamt kontrollierte die großen Karnevalsvereine — mit Folgen.
Düsseldorf. Parallel zur Sicherheitsdebatte rücken die Karnevalsvereine jetzt aus noch einem anderen Grund in den Fokus. Die Karnevalsgesellschaft Alt-Paffrath in Bergisch-Gladbach hatte gegen einen Steuerbescheid von 2009 geklagt. Das Finanzamt hatte für die populäre Kostümparty „Nacht der Nächte“ den Regelsatz von 19 Prozent Umsatzsteuer anstelle von sieben Prozent angesetzt. Die Richter hatten ihr Urteil damit begründet, dass nicht jede Narretei Brauchtumspflege sei.
Nun kommt heraus, dass zuletzt in den Jahren 2015 und 2016 auch die großen Düsseldorfer Karnevalsvereine vom Finanzamt genauestens unter die Lupe genommen wurden. Ergebnis: Die Vereine mussten recht hohe Summen nachzahlen. Hier war aber nicht der Kartenverkauf für verschiedene Veranstaltungen das Problem.
Die Prinzengarde Rot-Weiss musst für die Jahre 2012 bis 2014 etwa 17 000 Euro nachzahlen. Hier monierte das Finanzamt unter anderem, dass die Garde den Auftritt von Roberto Blanco beim Ball zwar in Deutschland ordnungsgemäß versteuert hat, da der Sänger aber in der Schweiz steuerpflichtig ist, hätte eine Auslandsteuer abgeführt werden müssen. „Wir haben unsere Lehren aus diesen Vorfällen gezogen“, bekräftigt Rot-Weiss Präsident Dirk Kemmer. Außerdem müssen bei Sponsorenessen die teilnehmenden Mitglieder versteuert werden.
Auch der AVDK musste knapp 17 000 Euro nachzahlen. „Bei uns liegt der Fall aber wieder ein bisschen anders. Wir haben uns bewusst gegen einen eingetragenen Verein entschieden, weil uns das zu sehr einschränken würde und wir kein Vermögen aufbauen dürften“, sagt Schatzmeister Martin Küpper. Beim AVDK wurde wiederum die Abrechnung des Sessionsheftes bemängelt. „Der redaktionelle Teil wird nur mit sieben Prozent besteuert, der Anzeigenbereich aber mit 19 Prozent. Das sind zum Teil sehr spezielle Regelungen, die uns so nicht bekannt waren“, meint Küpper.
Ein Problem bei den verschiedenen Vereinen war auch, dass die Sessionsorden gegen eine Spende abgegeben wurden. Etwa zehn Euro pro Stück. Auch hier hat das Finanzamt nicht mitgespielt, weil sie den Vorgang als Verkauf von Orden einstuft, der ebenfalls steuerpflichtig ist.
Ohne Beanstandung ist die Prüfung bei der Prinzengarde Blau-Weiss geblieben. „Wir zahlen bei den meisten Veranstaltungen 19 Prozent Umsatzsteuer, damit es hinterher keine Schwierigkeiten gibt und wir keine Probleme mit der Gemeinnützigkeit bekommen“, sagt Präsident Michael Schweers.
Zum Urteil des Bundesfinanzhofs hat sich am Mittwoch auch der Bund Deutscher Karneval (BDK) grundsätzlich geäußert. Er begrüßt, dass nicht alle Veranstaltungen von Karnevalsgesellschaften steuerlich begünstigt werden. Die Richter in München hätten endgültig klargestellt, dass für „Spaßveranstaltungen“ ohne Brauchtumspflege kein Steuerprivileg gelte. „Und das ist auch in Ordnung“, sagte BDK-Präsident Klaus-Ludwig. Dem Dachverband gehören bundesweit rund 5200 Gesellschaften mit etwa 2,6 Millionen Mitgliedern an.