Streit um Frettchen vor Gericht

Wohnung musste wegen der Tiere grundsaniert werden.

Mehrere Jahre hatte ein Ehepaar in einer Wohnung mit Garten gelebt. Nach dem Auszug allerdings gab es eine böse Überraschung für die Städtische Wohnungsgesellschaft. Ein Zimmer war wegen des üblen Gestanks nicht mehr bewohnbar, auch eine normale Renovierung änderte daran nichts. Wie sich herausstellte, hatten die Mieter in dem Raum zwei Frettchen gehalten, die dafür verantwortlich waren. Eine 2400 Euro teure Grundsanierung war erforderlich, um die Schäden zu beseitigen. Die will die Wohnungsgesellschaft nun von den ehemaligen Mietern einklagen.

Bei der Übergabe war der penetrante Geruch nicht aufgefallen, weil alle Fenster und Türen sperrangelweit offen standen. Doch kurz danach war der Gestank so unerträglich, dass der Maler seine Arbeit wegen Übelkeit abbrechen musste. Mieter Jan B. räumte ein, dass die inzwischen verstorbenen Frettchen dort frei gelaufen sind, ist aber überzeugt: „Wir hatten dort vier Katzen-Klos aufgestellt. Der Geruch kam vom PVC-Boden.“

Der Richter regte einen Kompromiss an. Die Wohnungsgesellschaft soll die Kaution von 1600 Euro behalten und auf die Restforderung verzichten. Darüber wollen die Parteien nachdenken. si