Tod in Klinik: Krankenhaus räumt Fehler ein

Nach dem Todesfall in Rath gibt ein Klinik-Sprecher zu, dass der Pförtner besser einen Arzt eingeschaltet hätte.

Foto: Nanninga, Bernd (bn)

Düsseldorf. Der tragische Todesfall am Augusta-Krankenhaus in Rath hätte laut Klinik zwar nicht vermieden werden können, dennoch räumte ein Kliniksprecher am Donnerstag ein, dass ein Fehler passiert sei. Wie berichtet, war ein 65-Jähriger nachts in Sichtweite der Klinik zusammen gebrochen. Ein Zeuge, der den Hilflosen fand, wollte einen Arzt aus dem Krankenhaus zu Hilfe holen. Doch der Pförtner wiegelte ab: Es müsse ein Rettungswagen gerufen werden. Das geschah auch: Sieben Minuten nach dem Notruf trafen die Helfer ein. Sie leiteten eine Reanimation ein und brachten den Mann ins Augusta-Krankenhaus. Dort starb er später.

Klink-Sprecher Martin Schicht betonte am Donnerstag, dass der Patient in keinem Fall zu retten gewesen wäre. Als Todesursache wird eine Gehirnblutung in Folge des Sturzes vermutet. Aber er räumt auch ein: „Nach derzeitigem Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass der Mitarbeiter die unübersichtliche Lage möglicherweise nicht richtig eingeschätzt hat. Es wäre besser gewesen, einen diensthabenden Arzt zu informieren. Das ist versäumt worden, was wir aufrichtig bedauern.“

Wäre ein Arzt informiert worden, hätte dieser — sofern er gerade keinen anderen akuten Notfall behandelt — nach draußen zum Patienten laufen können. Schicht betont: „Man muss aber bedenken, dass der Arzt — wenn er mit wehendem Kittel rausrennt — dort womöglich gar nicht helfen kann, sondern Equipment braucht, dass er dann erst holen muss.“ Insofern sei es korrekt gewesen, dass der Pförtner den Rettungswagen gerufen habe.

Klar ist aber auch: In einem anderen Fall — bei dem ein Arzt durch Erste Hilfe hätte helfen können — wäre einem Patienten durch das Verhalten des Pförtners womöglich ein Schaden entstanden. Ob der Mitarbeiter Konsequenzen befürchten muss, stehe bisher nicht fest, sagte Schlicht. Man werde aber die Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren. Oberstaatsanwalt Uwe Kessel sagte auf Anfrage, er sehe in dem Vorfall, wie er bislang geschildert worden ist, kein strafbares Verhalten. Red