Tote Erzieherin: Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

32-Jähriger hat seine Ex-Freundin mit ihrer Handtasche erdrosselt.

Düsseldorf. Der 32-jährige Heizungsbauer hat längst zugegeben, dass er seine Ex-Freundin mit dem Tragegriff ihrer Handtasche erdrosselt hat. Doch jetzt droht der Prozess an rechtlichen Fragen zu zerfasern. Deswegen wird es am Donnerstag nicht wie erwartet zu einem Urteil kommen. Denn nach wie vor ist umstritten, warum er die Erzieherin am 24.September 2008 in ihrer Wohnung an der Frankenstraße tötete.

Für den angeklagten Heizungsbauer geht es um den Unterschied zwischen einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes und einer Verurteilung wegen Totschlags, bei der in der Regel 15 Jahre Haft drohen. Wenn beim gewaltsamen Tod eines Menschen niedere Beweggründe im Spiel sind oder besonders verwerflich vorgegangen wird, handelt es sich um Mord. Fehlen solche Merkmale, kommt es zu einer Verurteilung wegen Totschlags.

Der Staatsanwalt sieht das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: "Das Opfer lag arg- und wehrlos auf dem Bauch und ließ sich vom Angeklagten den Rücken massieren." In dieser Situation griff der Mann zur Tasche und tötete die Frau.

Nach den Plädoyers der Anklage spricht in der Regel die Verteidigung. Doch dazu kam es gestern nicht. Das Gericht wies darauf hin, dass man weitere mögliche niedere Beweggründe sehe. Etwa, dass die Frau es abgelehnt hatte, dem Mann Geld zu leihen und keine weitere Beziehung mit ihm aufnehmen wollte, könnte er als Kränkung empfunden und aus einer solchen heraus getötet haben.

In der Folge baten sich die Verteidiger mehr Zeit aus, um ihr Plädoyer vor diesem Hintergrund zu überarbeiten. Ob sie mehr Zeit bekommen, entscheidet das Gericht morgen. Darüber hinaus sind zwei weitere Verhandlungstage im November angesetzt.