Für die beliebten Nachtaktionen zum Abschied von der Kindergartenzeit sei nach wie vor die Zustimmung der Kommune nötig, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Es müsse gewährleistet sein, dass die Kinder vor allem bei einem Feuer nicht in Gefahr kämen. „Das ist nichts Neues und sollte für alle Verantwortlichen eine Selbstverständlichkeit sein“, sagte Ministerin Ina Scharrenbach (CDU).
Das Ministerium reagierte damit auf eine Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Diese befürchtet, dass die Kita-Übernachtungen der Bürokratie zum Opfer fallen könnten. Denn in einem Schreiben des Bauministeriums sei darauf hingewiesen worden, dass die Baugenehmigung Übernachtungen in der Kita einschließen müsse. Sei das nicht der Fall, handele es sich bei Übernachtungen um eine „genehmigungspflichtige Nutzungsänderung“. Laut Ministerium geht es einfacher: Oft würden örtliche Feuerwehren informiert, dass sich ausnahmsweise nachts Kinder in der Einrichtung aufhielten. dpa/lnw
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