Düsseldorf Uni-Klinik verwehrt Flüchtling Transplantation - Ehrenamtler droht mit Klage
Ein Dialyse-Patient wünscht, dass sein Bruder ihm eine Niere spenden darf. Ärzte in Düsseldorf lehnen das ab - weil es sich um einen Flüchtling handelt. Jetzt droht ein Helfer mit einer Klage.
Düsseldorf. Jürgen Pfister arbeitet ehrenamtlich in der Flüchtlingsberatung der Diakonie. Manchmal genügt die Zeit dort nicht, um den Menschen in Not zu helfen und dann muss es eben noch ein bisschen mehr Engagement sein. Pfister hat früher bei der Metro den Bereich Personal und Soziales geleitet, jetzt hilft er Basel Houshan. Der 27-Jährige ist schwer nierenkrank. Drei Mal in der Woche muss er sich einer Dialyse unterziehen. Basels Brüder, ebenfalls Flüchtlinge, boten sich als Spender an, damit ihr Bruder es etwas leichter haben würde. Jürgen Pfister und sein Kollege Peter Rosien unterstützen die Familie Houshan und schalteten die Uni-Klinik ein. Die jedoch lehnte es ab, eine Transplantation vorzunehmen. „Dabei haben wir sogar die Zusage der AOK Rheinland, dass sie die Kosten übernimmt.“ Jürgen Pfister war erst erschüttert, dann kam die Wut. Jetzt will er kämpfen.
„Bei der Ablehnung geht es nicht um medizinische Gründe“, meint er. „Die Klinik beruft sich auf die Grundsätze der Bundesärztekammer zur Aufnahme von Flüchtlingen in die Warteliste zur Organtransplantation in Deutschland.“ Das heißt im Detail: Nur, wenn die chronische Erkrankung in eine lebensbedrohlichen Lage mündet, darf der Patient in die Warteliste zur Organspende aufgenommen werden. Im Fall von Basel Houshan argumentiert die Uni-Klinik: Bei ihm gebe es die Möglichkeit zur Nierenersatztherapie durch die Dialyse, so dass eine Dringlichkeitsprüfung derzeit nicht indiziert sei. „Und wie bitteschön sieht ein Leben mit Dialyse aus?“ fragt Pfister. „Das beeinträchtigt nicht nur die Lebensqualität des Patienten, sondern führt keinesfalls zur Besserung. geschweige denn zu einer Genesung.“ Vielmehr, so Pfister, werde sich der Zustand absehbar verschlechtern.
„Wir haben in unserem Brief ausgeführt, dass wir die Transplantationsvorbereitungen sehr gerne vornehmen, jedoch müssen wir uns an die gesetzlichen Vorgaben halten“, sagt Stefan Dreising, Sprecher der Uni-Klinik. Da die Uni-Klinik in ihrem Brief auf die Vorgaben der Bundesärztekammer verweist, hat Pfister an dessen Präsidenten Frank Ulrich Montgomery geschrieben mit der Bitte zu prüfen, ob „eine andere Anwendung und Auslegung der Grundsätze der Bundesärztekammer möglich ist“. Am Mittwoch übersandte ihm Professor Ruth Rissing-van Saan, die Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin, diese Antwort.
Im WZ-Gespräch erklärt sie, warum die Haltung der Uni-Klinik „richtig und nachvollziehbar“ sei: „Ja, die Dialyse ist eine enorme Belastung, insofern habe ich natürlich Verständnis für den jungen Mann aus Syrien.“ Die Juristin betont aber auch: „Eine Lebendorganspende ist nach dem Transplantationsgesetz nur dann zulässig, wenn der potentielle Organempfänger auf die Warteliste für eine postmortale Nierenspende aufgenommen wurde und ein postmortal gespendetes Organ nicht zur Verfügung steht.“ Eine Nierentransplantation sei kein Pappenstiel, vielmehr die ultima ratio, wenn gar nichts anderes mehr helfe, so die frühere Richterin am Bundesgerichtshof.
Die Lebendorganspende stelle „einen massiven Eingriff in den Organismus von zwei Menschen dar“ — dem Spender und dem Empfänger des Organs. Dass die Uni-Klinik ausdrücklich darauf hinweist, dass die lebenslange Nachsorge auch für den Spender gewährleistet sein müsse und dass dies gegen eine Transplantation im Falle von Basel Houshan spreche, nennt Rissing-van Saan „angemessen“. Vor allem gehe es hier keineswegs um eine Benachteiligung von Flüchtlingen: „Wie bei allen Menschen ist es eine ärztliche Entscheidung, ob ein Patient auf die Warteliste kommt und dafür gibt es klare Kriterien, nämlich, ob eine Organtransplantation aus medizinischen Gründen wirklich unerlässlich ist.“ Das entscheidende Gremium sei in allen Zweifelsfällen die interdisziplinäre Transplantationskonferenz an der Klinik.
Jürgen Pfister jedoch lässt nicht locker. Er glaubt auch, dass das UKD den Status seines Mandanten, der anerkannter Flüchtling sei, mit dem des Asylbewerbers verwechsele — was bei der Kostenübernahme der Behandlung eine Rolle spiele. Er kündigt an, die Uni-Klinik wegen nicht erbrachter Leistungen zu verklagen.