Asylverfahren „Untätigkeitsklagen“: Flüchtlinge aus Syrien legen das Verwaltungsgericht lahm

Sie wollen mit „Untätigkeitsklagen“ ihre Verfahren beschleunigen. 17 neue Stellen wurden nach der Migrationskrise geschaffen.

Foto: Andreas Bischof

Düsseldorf. In langen Schlangen stehen Flüchtlinge seit Wochen morgens vor dem Verwaltungsgericht an der Bastionstraße. Oft sind es so viele Menschen, dass die normalen Besucher erhebliche Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Die Menschen, zumeist Syrer, wollen „Untätigkeitsklagen“ gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einreichen. Um die Klagewelle zu bewältigen, wurde inzwischen bereits das Personal aufgestockt.

„Im vergangenen Monat waren es allein rund 900 Anträge, darunter etwa 700 von Syrern“, berichtete Nicola Haderlein, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichtes. Ziel sei es, die Asyl-Verfahren zu beschleunigen: „Den Antragstellerin geht es darum, ihre Familien nach Deutschland holen zu können oder eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.“ Oft kommen die Flüchtline allerdings vergebens, denn sie sind teilweise noch gar nicht beim Bamf registriert.

Fraglich ist auch, ob eine Klage beim Verwaltungsgericht überhaupt etwas bringt, denn das Bundesamt sei überlastet und könne teilweise gar nicht schneller arbeiten. Haderlein: „In der Sache selbst haben wir die Klagen noch nicht entschieden.“ Die Kosten für die Verfahren werden übrigens vom Steuerzahler getragen. Wie viel das kostet, konnte Andreas Heusch, der Präsident des Verwaltungsgerichtes, nicht beziffern.

Bereits seit Jahren steigt die Zahl der Asylverfahren bei dem Gericht stetig. Allein im vergangenen Jahr gab es 5689 neue Klagen. Seit 2009 ist die Zahl sogar um 500 Prozent gewachsen.

Inzwischen hat man auf die Prozessflut reagiert. Im vergangenen Jahr wurden sechs neue Richterinnen und Richter eingestellt. Hinzu kommen elf neue Stellen im nichtrichterlichen Bereich. Weitere personelle Verstärkungen sind in diesem Jahr geplant. Denn im Moment könne man nicht vorhersehen, wie sich die Zahl der Klagen entwickeln wird.

Erheblich ist weiterhin die Zahl von Verfahren, die von Antragstellern aus den Ländern des Westbalkans kommen. Sie machen immer noch mehr als die Hälfte der Eingänge aus. 40 Richterinnen und Richter arbeiten die Verfahren ab, die — abgesehen von wenigen Einzelfällen — fast immer erfolglos bleiben. Dass der Gesetzgeber inzwischen sechs Staaten zu sicheren Herkunftsländern erklärte, habe sich beim Gericht bisher noch nicht bemerkbar gemacht.

Einen Anstieg gibt es auch bei der Verfahren aus den so genannten Maghreb-Staaten. Waren es im vergangenen Jahr nur elf Klagen, sind es in den ersten Monaten 40 neue Fälle. „Dabei handelt es sich in der Regel um ganz junge Männer aus Marokko und Algerien , die sich seit etwa zwei Jahren in Deutschland aufhalten“, so die Pressesprecherin. Aussicht auf Erfolg haben auch diese Verfahren nicht. Die Klagen werden fast ausnahmslos als „offiziell unbegründet“ von den Richtern zurückgewiesen.