Schadenersatzkalge Verfahren gegen Achenbach wird neu aufgerollt
Die Familie des gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht hat den Kunstberater Helge Achenbach hinter Gitter gebracht. Beide Seiten liefern sich seitdem erbitterte Streits vor Gericht. Nun hat Achenbach einen Punkt erzielt.
Düsseldorf (dpa) - Erstmals hat der inhaftierte Kunstberater Helge Achenbach in der Prozessserie gegen ihn einen Teilsieg errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Donnerstag ein millionenschweres Schadenersatz-Urteil gegen Achenbach (63) auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht. Dieses hatte Achenbach Anfang 2015 wegen Betrugs beim Verkauf von Kunst und Oldtimern an dem Aldi-Erben Berthold Albrecht zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt.
Das OLG stufte dies als „unzulässiges Teilurteil“ ein. Denn in dem Zivilverfahren am Landgericht seien nicht nur Achenbach, sondern auch zwei seiner Firmen verklagt worden. Verurteilt wurde aber nur Achenbach. Daher bestehe die Gefahr, dass in der gleichen Sache drei widersprüchliche Urteile fallen könnten, urteilte das OLG. Über die damals verklagte und inzwischen insolvente Achenbach-Kunstberatung GmbH waren die Kunstwerke, über die Firma State of Art die Oldtimergeschäfte mit Albrecht abgewickelt worden.
Die Albrecht-Familie hatte ihre Zivilklage sogar noch einmal um mehrere Millionen erhöht. Ein vom OLG empfohlener Vergleich in Höhe von 15 Millionen Euro war nach mehrmonatigen Verhandlungen zunächst nicht zustande gekommen. Achenbachs Anwalt Urs Breitsprecher strebt einen Gesamtvergleich zwischen den Parteien an, der alle derzeit laufenden Gerichtsverfahren umfassen soll, „damit der Streit zwischen beiden Familien beendet wird“.
Achenbach (63) war im März 2015 wegen Millionenbetrugs an seinem 2012 gestorbenen Duzfreund Albrecht zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Achenbachs Firmen sind größtenteils insolvent, seine Kunstsammlung aus dem Firmenbestand wurde für rund 7,5 Millionen Euro zwangsversteigert.
Die Albrecht-Erben fordern vom Ehepaar Achenbach in einem weiteren Verfahren 980 000 Euro aus dem Verkauf von vier Bronzeskulpturen des Künstlers Juan Muñoz zurück. Nach Ansicht der Albrecht-Familie handelt es sich um nicht autorisierte Nachgüsse.
Achenbachs Ehefrau Dorothee versucht hingegen, ein durch die Aldi-Erben gepfändetes Bild von Günther Uecker zurückzubekommen, das auf eine halbe Million Euro geschätzt wird. Die Firma AAC, eine der wenigen nicht insolventen Firmen Achenbachs, klagt zudem gegen die Albrecht-Familie auf Herausgabe von sechs gepfändeten Kunstwerken. Sie seien Firmenbesitz und nicht Privateigentum Achenbachs.