Vermieterin begründet Raucher-Rausschmiss vor Prozessbeginn

Der Prozess um die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters in Düsseldorf hat schon vorab viel Aufregung verursacht. Die Vermieterin legt unmittelbar vor Beginn noch einmal nach.

Düsseldorf (dpa) - Die Vermieterin eines rauchenden Mieters in Düsseldorf hat dessen Rauswurf unmittelbar vor einem Prozess begründet. Der 74-jährige Friedhelm Adolfs hatte nach 40 Jahren die fristlose Kündigung für seine einstige Dienst- und jetzige Mietwohnung sowie eine Räumungsklage erhalten. Die Vermieterin beklagte eine permanente gesundheitsgefährdende Belästigung der anderen Mieter.

Der Rauch aus der Wohnung des 74-Jährigen belästige die Hausnachbarn unzumutbar, weil er nicht über die Fenster, sondern in den Hausflur entlüftet werde, argumentiert die Vermieterin in einem Schreiben ihrer Anwältin, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch andere Medien hatten darüber berichtet. Der Mieter sei mehrfach vergeblich abgemahnt und aufgefordert worden, sein Verhalten zu ändern.

Sie sei zum Schutz der anderen Mieter zum Eingreifen verpflichtet gewesen, erklärte die Vermieterin. Es gehe nicht darum, dem Mieter das Rauchen zu verbieten. Seit dem Tod seiner Frau soll der alleinlebende 74-Jährige aber die Fenster nicht mehr geöffnet haben. Mieter Adolfs, der einst als Hausmeister in dem Haus beschäftigt war, hat das bestritten. Er vermutete, Hintergrund der Kündigung sei, dass seine Wohnung in lukrativen Büroraum umgewandelt werden solle.

Dem widersprach die Vermieterin: Dies entbehre jeder Grundlage. Der Amtsrichter hatte die Kündigung in einer Prozesskostenentscheidung als gerechtfertigt eingestuft. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters (Az: 24 C 1355/13). Das Landgericht hatte die Entscheidung aber in zweiter Instanz kassiert und dem Mieter die Hilfe zugesprochen. Bislang gilt das Rauchen in der Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit.

Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob „exzessives Rauchen“ als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. Eine große Mehrheit der Bundesbürger verteidigt das Rauchen in der Wohnung. In einer repräsentativen Umfrage erklärten 77 Prozent, zu Hause sollte das Rauchen erlaubt bleiben.

Auch unter den Nichtrauchern war eine deutliche Mehrheit dieser Meinung, wie das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Nachrichtenagentur dpa herausfand. Das Rauchen zu Hause zu verbieten, befürworteten dagegen nur 17 Prozent der insgesamt 1020 Befragten.