Laut Anklage sollte die Frau Wasser auf den Gasgrill der unter ihr wohnenden Familie gegossen haben. Ihr 55 Jahre alte Nachbar erlitt durch die explosionsartig verpuffende Wolke aus Fett und heißem Wasserdampf Verletzungen an Armen, Beinen und Füßen. Dem Vorfall war ein Nachbarschaftsstreit ums Grillen vorangegangen sein.
Bereits in erster Instanz war die wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Frau vom Amtsgericht freigesprochen worden. Die alleinstehend 53-Jährige hatte im Gerichtssaal eine Bekannte als Alibi-Zeugin präsentiert: Die Angeklagte sei zur Tatzeit mit ihr auf dem Golfplatz gewesen, versicherte die Zeugin. Am Dienstag wiederholte sie diese Aussage und legte einen entsprechenden Eintrag in ihrem elektronischen Kalender vor.