Düsseldorf Wehrhahn-Anschlag: Hatte V-Mann engen Kontakt zum Bombenleger?
NRW-Verfassungsschutz hatte Kontakt zum mutmaßlichen Bombenleger. Dennoch ließ der Dienst die Polizei jahrelang im Unklaren.
Düsseldorf. Ein Informant des NRW-Verfassungsschutzes soll engen Kontakt zum mutmaßlichen Düsseldorfer Bombenleger Ralf S. gehabt haben, der erst Ende Januar als Alleintäter verhaftet wurde. Das berichten „Spiegel“ und WDR. Der Dienst ließ die Polizei über seine Quelle aber jahrelang im Unklaren.
Erst im Februar 2012 wurden die Ermittler vom Verfassungsschutz informiert. Dabei hatte Ralf S. galt direkt nach dem Anschlag am 27. Juli 2000 als Hauptverdächtiger gegolten, hatte damals nach seiner Festnahme aus Mangel an Beweisen aber wieder auf freien Fuß gesetzt werden müssen. Fast 17 Jahre nach dem Anschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn war der Rechtsradikale Ralf S. dann von einem Spezialeinsatzkommando am 31. Januar 2017 verhaftet worden.
Bei dem Attentat wurden zehn Menschen verletzt, einige von ihnen schwer. Ein ungeborenes Baby starb im Bauch seiner Mutter. Die Opfer sind damals alle Schüler einer nahe gelegenen Sprachschule: sechs jüdische Aussiedler der ehemaligen Sowjetunion und vier Russlanddeutsche.
Den Medienberichten zufolge hat der Rechtsextremist André M. im Sommer 2000 für den Sicherheitsdienst von Ralf S. als Wachmann gearbeitet. Zudem soll er von August 1999 bis Mai 2000 unter dem Decknamen „Apollo“ für den NRW-Verfassungsschutz in der Düsseldorfer Neonazi-Szene spioniert haben.
Allerdings gibt es erhebliche Zweifel, ob der Informant André M. tatsächlich im Frühjahr 2000 „abgeschaltet“ wurde. Ein V-Mann-Führer will sich auch später noch mit seinem Schützling getroffen haben. Aus vertraulichen Unterlagen des Staatsschutzes gehe hervor, dass der V-Mann-Führer „zur Tatzeit“ mit André M. zusammen gewesen sei. Demnach soll „Apollo“ im Hafen Flugblätter verteilt und nichts mit dem Anschlag am Wehrhahn zu tun haben.
Angesichts der Medienberichte sprach die NRW-Linkspartei von einem „Skandal“. Es stehe der „sehr begründete“ Verdacht im Raum, dass der NRW-Verfassungsschutz über Jahre hinweg Erkenntnisse zum Wehrhahn-Anschlag verschwiegen und eine Aufklärung des Anschlags behindert habe. Offen sei, ob der Staatsschutz die Anschlagspläne nicht sogar im Vorfeld kannte oder hätte kennen können. Die hierzu vorliegenden Vermerke des Verfassungsschutzes und der Düsseldorfer Polizei dürften nicht länger als „geheim“ eingestuft werden. Es gelte, die Vorgänge umfassend öffentlich aufzuarbeiten.
Das NRW-Innenministerium wollte sich mit Blick auf das laufende Verfahren am Sonntag nicht äußern.
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags wird sich am nächsten Freitag mit dem Anschlag in Düsseldorf beschäftigen und erneut den damaligen Ermittlungsleiter Dietmar Wixfort befragen. Weil es dann um den V-Mann „Apollo“ gehen wird, ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. (re/lnw)