Wie Discobetreiber mit dem Jugendschutz umgehen
1000 Euro Strafe muss ein Gastronom jetzt zahlen, der Minderjährige bei sich feiern ließ. So denken andere über den Vorfall.
Düsseldorf. Eine Halloweenparty im vergangenen Jahr hat für einen Discobetreiber nun ein teures Nachspiel. Wie die Stadt mitteilt, muss der 54-Jährige, der eine Disco in der Nähe des Hauptbahnhofs betreibt, eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro bezahlen. Er hatte geduldet, dass eine Gruppe minderjähriger Jugendlicher bis in die frühen Morgenstunden in seinem Lokal feierte.
Eine Streife des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) war in der Halloween-Nacht unterwegs gewesen und von Bürgern darauf aufmerksam gemacht worden, dass in den Räumen am Hauptbahnhof mehrere Minderjährige feiern würden — und das nach Mitternacht. Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren nur bis 0 Uhr Tanzveranstaltungen besuchen.
Die Einsatzkräfte kontrollierten das Lokal daraufhin und bemerkten schon beim Betreten der Räume mehrere Gäste, die sehr jung wirkten. Wie die Kontrolle ergab, waren der Jugendlichen 17, einer erst 16 Jahre alt. Der 16-Jährige und einer der 17-Jährigen rauchten auch noch, so dass gegen den Discobetreiber gleich zwei Verfahren eröffnet wurden: wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz und das Nichtraucherschutzgesetz. Das zweite Verfahren läuft übrigens noch.
Nach einem Telefonat mit den Eltern mussten die erwischten Jugendlichen in der Halloween-Nacht nach der Kontrolle in ein Taxi steigen, für sie war die Party beendet. Der Discobetreiber habe zunächst gar nicht einsehen wollen, dass er etwas falsch gemacht habe, heißt es von Seiten der Stadt. Mittlerweile hat er das Bußgeld aber akzeptiert.
Verhindern lassen sich solche Vorfälle nur mit strengen Kontrollen an der Tür, ist die Sprecherin der Altstadt-Wirte, Isa Fiedler, überzeugt. Viele ihrer Kollegen würden Minderjährige gar nicht hineinlassen, andere nur, wenn die Eltern dabei sind und sie diese kennen. Man muss das streng handhaben und wenn möglich von vornherein zu verhindern wissen, dass sich Jugendliche unter 18 hineinmogeln, sagt Isa Fiedler.
Stahlwerk-Chef Stefan Prill sieht das genauso: „Knallharte Alterskontrollen sind das Einzige, was hilft“, sagt er. In den 90er Jahren habe es auch im Stahlwerk schon mal Probleme mit Jugendlichen gegeben, die sich hineinmogeln wollten. Jetzt schon länger nicht mehr. „Unser Publikum ist in der Regel etwas älter, da fällt direkt auf, wenn jemand Jüngeres dazwischen ist.“ Viermal im Jahr steigt im Stahlwerk eine Ü16-Party, da wird der Getränke-Ausschank strikt mit Bändchen geregelt. Und da ist um Mitternacht dann komplett Feierabend.
Bald, wenn die Abi-Bälle gefeiert werden, werden auch Torsten Te Paß, Geschäftsführer des Quartiers Bohème und Henkelsaals, und sein Team wieder genau hinsehen. „Wenn die Abiturienten ihre Geschwisterkinder oder andere jüngere Familienmitglieder mitbringen, dann haben wir immer auch minderjährige Gäste“, sagt Te Paß. Er verteilt dann „Muttizettel“, die ausgefüllt werden müssen, also von den Eltern unterschriebene Erlaubnisschreiben. „Meist sind die Eltern dann ja aber auch dabei.“
Um zu verhindern, dass Minderjährige Alkohol trinken, sortieren Torsten Te Paß und seine Mitarbeiter auch schon am Eingang. „Es gibt Bändchen für alle, die älter als 18 sind.“ Nur so herum kann das Bändchen-Prinzip funktionieren, ist er sicher. „Würden diejenigen unter 18 ein Bändchen bekommen, könnten sie es abnehmen und fertig. So reißt sich das Bändchen sicher niemand herunter.“ Zusätzlich wird im Quartier Bohème und Henkelsaal vom DJ darauf hingewiesen, wenn es Mitternacht ist und Minderjährige gehen müssen. „Das ist aber nicht immer so einfach.“