„Deswegen haben wir das verboten“, sagte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann am Dienstag.
Das Gericht hatte auf Antrag eines Kölner Konkurrenten bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Aufdruck erlassen. Die Berliner Firma legte aber Widerspruch ein und zog vor Gericht.
Kondome seien Medizinprodukte. An die Verpackungsangaben seien daher „besonders strenge Anforderungen“ zu stellen. Es gehe um Schwangerschaftsverhütung und den Schutz vor gefährlichen Geschlechtskrankheiten.
Die Anwälte des Berliner Herstellers argumentierten, die Angaben seien satirisch und spaßhaft. Auf den Verpackungen sei der Mehrfachgebrauch an anderer Stelle deutlicher ausgeschlossen als im Markt üblich. Die Entscheidung soll am 26. November verkündet werden (Az.: 14c O 124/15).