Düsseldorf-Eller Zweimal Gassi-Gehen sollte 1000 Euro kosten
Ehefrau führte den Rottweiler der Familie aus. Inzwischen hat sie den „Hunde-Führerschein“.
Düsseldorf. Nur zweimal führte Annette N. im August Rottweiler Jesper in Eller aus und ließ ihn wegen der Hitze kurz in einen Teich springen. Doch eine Nachbarin lag offenbar auf der Lauer, machte Fotos und schickte sie ans Ordnungsamt. Das sollte teuer werden für die 46-Jährige und ihren Ehemann. Denn die Maler- und Lackiererin hatte keinen „Hundeführerschein“.
Den braucht jeder, der einen Rottweiler hält. Rund 1000 Euro Bußgeld sollte das Ehepaar für zweimal Gassi-Gehen zahlen. Dagegen wehrten sich die beiden am Mittwoch vor dem Amtsgericht.
„Mein Mann war krank und konnte wegen einer Knieverletzung nicht nach draußen“, erklärte Annette N., „es war das Wochenende mit der großen Hitzewelle. Der Hund hat mir so leid getan.“ Nur kurz ging die 46-Jährige mit Jesper nach draußen, allerdings war der Rottweiler auch nicht angeleint, als er sich im Wasser abkühlte. Mit der Nachbarin, die selbst einen Hund besitzt, hatte es in der Vergangenheit schon Ärger gegeben. Sie drückte an beiden Tagen auf den Auslöser, um die „Beweisfotos“ zu machen.
Annette N. bekam ein Bußgeld von zweimal 300 Euro aufgebrummt, Ehemann Robert als Halter des fünf Jahre alten Tieres sollte 270 Euro zahlen. Zusammen mit den üblichen Gebühren kamen rund 1000 Euro zusammen. Das allerdings erschien auch dem Richter zu viel.
Zumal Annette N. den Sachkundenachweis — wie der „Hundeführerschein“ offiziell heißt — inzwischen nachgeholt hat und auch das erforderliche polizeiliche Führungszeugnis vorgelegt hat. Der Amtsrichter erklärte, dass man sich als Hundehalter an die gesetzlichen Bestimmungen halten müsse, er reduzierte das Bußgeld allerdings auf insgesamt 200 Euro.