Gesundheit Eilanträge gegen NRW-Krankenhausplan gescheitert

Düsseldorf · Die Reform der Krankenhauslandschaft in NRW trifft auf Widerstand der Kliniken. Nun hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erste Entscheidungen getroffen.

Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen NRW-Krankenhausplan ab. (Archivfoto)

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Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat Eilanträge von Kliniken gegen den NRW-Krankenhausplan zurückgewiesen. Die Entscheidung, dass ein Krankenhaus in Wesel bestimmte medizinische Leistungen nicht mehr erbringen darf, sei rechtmäßig, befand das Gericht.

Die Auswahlentscheidung des Landes zulasten der Klinik sei nicht zu beanstanden. Es sei vertretbar, sich bei der Schwere der Erkrankungen auf Kliniken mit hoher Qualität und Expertise zu konzentrieren, orientiert an den Fallzahlen. Dabei ging es um Leukämie- und Lymphom-Erkrankungen, Knie-Prothetik, Bauchspeicheldrüsen-Erkrankungen und Eierstock-Krebs.

Wohnortnähe bei schweren Eingriffen nachrangig

Verwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen NRW-Krankenhausplan ab.

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Die Einschätzung, eine geringere Zahl von Anbietern medizinisch hochkomplexer Eingriffe werde zu einer Qualitätssteigerung führen, Wohnortnähe sei dabei nachrangig, stoße nicht auf Bedenken. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Eine Wuppertaler Klinik darf keine Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse mehr vornehmen. Auch dies sei rechtmäßig, befand das Gericht. Im Regierungsbezirk Düsseldorf dürfen nach dem neuen Plan noch 15 Krankenhäuser solche Operationen durchführen und 17 nicht mehr.

Gegen die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen waren nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums bis vor rund einem Monat 94 Klagen bei den Verwaltungsgerichten eingegangen.

6.200 Einzelentscheide

Für alle Krankenhäuser ist grundsätzlich der 1. April der Stichtag für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans. Die Klagen hätten keine aufschiebende Wirkung. Für bestimmte Leistungsgruppen sieht der Krankenhausplan allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember vor.

Mitte Dezember 2024 wurde den NRW-Krankenhäusern verbindlich mitgeteilt, welche Leistungen sie zukünftig anbieten dürfen. Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums wurden rund 6.200 Einzelentscheide getroffen, welche Klinik welche Behandlung anbieten darf. Durch eine stärkere Spezialisierung bei den Kliniken sollen Patienten eine bessere Versorgung erhalten.

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(dpa)