Justiz in Erkrath Warum endete eine Aussprache mit Messerstichen?

Erkrath/Haan · Der Vorwurf lautet: versuchte Tötung. Auf der Anklagebank ein 25-jähriger Haaner.

Prozess zur Blutnacht in Unterfeldhaus: Angeklagt ist ein 25-Jähriger. Er soll fünf Mal auf einen 24-Jährigen eingestochen haben.

Foto: dpa/Christoph Reichwein

(magu) Im August des vergangenen Jahres hatte es im Erkrather Stadtteil Unterfeldhaus eine blutige Messerstecherei gegeben. Dabei wurde ein 24-jähriger Mann lebensgefährlich verletzt. Weil ein Stich die Lunge des Opfers perforiert hatte, mussten die Ärzte den Riss im Rahmen einer Notoperation schließen, um das Leben des Betroffenen zu retten. Nun beginnt am Wuppertaler Landgericht der Strafprozess gegen Abdul S. (25), die Staatsanwaltschaft wirft dem Haaner versuchten Totschlag vor. Die Kammer hat fünf Verhandlungstage festgesetzt, laut diesem Terminplan soll am 22. März das Urteil in dem Verfahren verkündet werden.

Über die Tat wissen die Justizbehörden aufgrund der polizeilichen Ermittlungen mittlerweile so viel: In der Nacht zum 13. August war um 0.20 Uhr in der Polizeiwache ein Notruf eingegangen. Die Freundin des niedergestochenen Mannes hatte den Vorfall gemeldet, die 21-jährige Erkratherin ist gleichzeitig die Ex-Partnerin des Angeklagten.

Die beiden Männer sollen sich in der Straße Am Maiblümchen angeblich zu einem klärenden Gespräch getroffen haben. Im Verlauf der Aussprache soll der 25-jährige Haaner dem neuen Freund seiner Ex-Freundin ins Gesicht geschlagen haben. Danach soll er versucht haben, den Mann mit einer vollen Glasflasche zu treffen. Das Opfer hatte dem Schlag ausweichen können, die Flasche soll zu Boden gefallen sein. Als der Angegriffene sich gebückt hatte und nach der Flasche greifen wollte, soll der Angeklagte mit einem Messer zugestochen haben. Dabei soll er laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft fünf Mal in den Oberkörper des 24-Jährigen gestochen haben, der dadurch lebensgefährliche Verletzungen erlitten hatte.

Dass der 24-Jährige mit dem Leben davon gekommen ist, war auch ein Verdienst der in der Tatnacht eingesetzten Sanitäter. Sie hatten den Schwerverletzten am Tatort erstmedizinisch versorgt.

Haaner konnte in gleicher
Nacht festgenommen werden

In der Anklageschrift liest sich die Bewertung der dramatischen Vorfälle so: Bei den Messerstichen soll der Angeklagte billigend in Kauf genommen haben, dass sie zum Tode hätten führen können. Der 25-Jährige war vom Tatort geflohen und soll dabei auf seine Ex-Freundin getroffen sein. Er soll der 21-Jährigen mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben, die Frau hatte daraufhin die Einsatzkräfte alarmiert.

Der Haaner konnte noch in der gleichen Nacht in Düsseldorf vorläufig festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt werden. Der Mann ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Er soll bereits kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten sein. Aufgrund der Schwere der Verletzungen beim Opfer der Messerattacke wurde die Tat von den Ermittlern und der Staatsanwaltschaft als versuchtes Tötungsdelikt eingestuft, am Polizeipräsidium Düsseldorf wurde zur Aufklärung eine Mordkommission gebildet.

Die Frage, ob der Angeklagte aus Eifersucht gehandelt hat, und weitere Hintergründe der Tat werden nun Bestandteil der Beweisaufnahme im Hauptverfahren sein und sich auf das Strafmaß auswirken.