Grevenbroich sucht weitere Tagesmütter Tagesmütter sind in Grevenbroich sehr gefragt
Grevenbroich. · Eltern nehmen das Tagesmutter-Angebot gerne wahr, vor allem im Ü 3-Bereich.
Nach ein paar Monaten Elternzeit wollen – oder müssen – viele Mütter zurück in den Job. Bekanntermaßen hält die Stadt derzeit nicht ausreichend Kindergartenplätze vor. Die Betreuung durch das sogenannte Tagespflegepersonal ist deshalb ein „wichtiger Bestandteil“, wie Melanie Schneider, Fachberaterin Kindertagespflege bestätigt.
Etwa 50 Personen umfasse das Tagespflegepersonal derzeit in Grevenbroich, zählt Schneider auf. Und bis auf einen Mann, der sich gerade um eine entsprechende Qualifizierung in dem Beruf bemüht, ist dieser Beruf in der Schlossstadt rein weiblich besetzt. Die Gründe dafür sind auch Fachbereichsleiter Paul Janus unklar, das scheint noch immer ein „gesellschaftliches Phänomen“ zu sein, sagt er. Fakt sei aber: „50 Tagesmütter sind zu wenig“. Vor allem im Ü 3-Bereich fehle es in der Stadt an Betreuungsplätzen. Jugendamt, Mitarbeiter und Dezernent versuchen alle Hebel in Bewegung zu setzen, die Betreuung der Jüngsten zu ermöglichen – die Ausbildung und Qualifizierung der Tagesmütter ist eine davon.
„Jede Tagesmutter ist individuell“, erklärt Melanie Schneider. Sie bildet Tagesmütter aus, die einen musikpädagogischen Schwerpunkt setzen, andere sind Dank Weiterbildungen Bewegungsexperten und wieder andere setzen auf Sprachkompetenz. Festzustellen sei, dass Eltern gerne ihre Kinder von Tagesmüttern betreuen lassen. Schon lange, so die beiden Fachleute, sei das kein Ersatz – viele setzen auf die kleine Gruppe. Zur Erinnerung: Eine Tagesmutter kann bis zu fünf Kinder betreuen, in einer Großtagespflege sind es maximal neun.
Eng ist der Verbund von Jugendamt zum Tagespflegepersonal, ebenso intensiv ist der Austausch der Betreuer untereinander. Aus diesem Aspekt wollen Melanie Schneider und Paul Janus im kommenden Jahr eine Vertretungsregelung ableiten. „Nicht für Ferienzeiten, diese Schließzeiten sind in Absprache mit den Eltern“, erklärt Paul Janus. Vertretungen im Krankheitsfall sollen so geregelt werden. Basis dafür ist ein sich gegenseitiges Kennen, um im Bedarfsfall füreinander einspringen zu können.