Diskussion in Viersen Politiker uneinig über Katzen-Kastration
Viersen. · Der Ausschuss für Ordnung und Straßenverkehr hat die Stadtverwaltung beauftragt, einen Antrag der FDP zur Kastrationspflicht für Katzen weiter zu verfolgen.
Im benachbarten Willich gilt seit November 2016: Halter müssen ihre Katzen von einem Tierarzt kastrieren und mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen, sofern die Tiere älter als fünf Monate sind und sich im Freien aufhalten. Die Viersener FDP-Fraktion möchte, dass so eine Satzung auch in der Kreisstadt erlassen wird. Deshalb stellte sie einen entsprechenden Antrag an die Stadtverwaltung. Und die soll sich jetzt genauer mit der Idee befassen – damit haben sie die Mitglieder des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses kürzlich beauftragt. Die Fraktionen von SPD und FürVie stimmten jedoch dagegen.
Im August hatte der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Feiter den Antrag eingereicht. Er fordert darin eine Kastrations- und Registrierungspflicht für freilaufende Katzen. Die damit verbundene Satzung soll zwei Regelungen enthalten. Die erste besagt, dass Katzenhalter ihre Tiere, die fünf Monate alt oder älter sind, kastrieren und kennzeichnen lassen müssen. Als Katzenhalter gelte dabei auch, „wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt“. Die zweite Regelung sieht vor, dass für die Zucht von Rassekatzen auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden: „Sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.“
Die FDP begründet ihren Antrag damit, das ortsansässige Tierschutzvereine wiederholt auf die kritische Lage und die Verwahrlosung von Freigängerkatzen aufmerksam machten. „Immer mehr freilaufende und wilde Katzen streifen durch Deutschland und auch durch Viersen. Die Tierheime und Tierschutzvereine sind restlos überfüllt und müssen häufig sogar einen Aufnahmestopp verhängen“, erläutert Feiter. „Auch die wildlebenden Tiere selbst sind großem Leid ausgesetzt, da ihnen im Falle von Krankheiten oder Verletzungen meist keine tierärztliche Hilfe zuteil wird.“
Der Antrag der FDP muss wie in Viersen üblich in einem zweistufigen Verfahren behandelt werden: In der ersten Stufe hatten die Mitglieder des Ordnungs- und Straßenverkehrsausschusses darüber zu entscheiden, ob sich die Stadtverwaltung überhaupt inhaltlich damit befassen soll. „In der ersten Stufe werden wir auf jeden Fall zustimmen“, sagte Christoph Saßen (Linke) in der Sitzung. „Auch wir sehen das Erfordernis, das mal prüfen zu lassen“, betonte Ralf Robertz (CDU). Norbert Dohmen (Grüne), sagte: „Es sollte auf jeden Fall untersucht werden.“ Man könne sich dabei auch noch mal Gedanken über eine Katzensteuer machen. Robertz merkte an, die Verwaltung solle auch darstellen, „mit welchen Kostenentwicklungen zu rechnen ist“.
Laut Kreisveterinärin sind die Hürden für den Erlass sehr hoch
Jörg Dickmanns (SPD) kritisierte, dieser ganze Antrag sei „ein Papiertiger“. Die Regelungen wie von der FDP gefordert umzusetzen, „wird nicht machbar sein“. Ihm fehlten in dem Papier vor allem Zahlen, etwa dazu, wie viele freilaufende Katzen es denn überhaupt in der Stadt gibt, wie viele Tiere pro Jahr kastriert werden. Thomas Ricker, Leiter des städtischen Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, sprach das Problem ebenfalls an: Auf Kreisebene habe es einen ähnlichen Antrag gegeben, der unter anderem nicht umgesetzt worden sei, „weil belastbares Zahlenmaterial nicht vorlag“.
Ricker bezog sich auf einen Antrag der SPD-Kreistagsfraktion „zum Erlass einer Schutzverordnung für Katzen nach Paragraf 13b Tierschutzgesetz“. Der Kreis-Ausschuss für Verbraucherschutz, Ordnung und Rettungswesen stellte den Antrag im Dezember 2018 zurück. Begründung: Für den Erlass einer Schutzverordnung lägen derzeit keine ausreichenden Angaben vor, „die eine derartige Verordnung durch den Kreistag rechtfertigen würden“. Stattdessen sollte die Kreisverwaltung ein auf das Jahr 2019 begrenztes „Förderprogramm Katzenkastration“ einführen. Der Kreis verteilt dabei insgesamt 25 000 Euro an Tierschutzvereine.
Kreisveterinärin Carina Driehsen erläutert: „Das Tierschutzgesetz legt die Hürde zum Erlassen einer solchen Verordnung sehr hoch. Demnach müssen bestimmte Gebiete festgelegt werden, in denen an den dort freilebenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden festgestellt werden können. Außerdem müssen diese erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückgeführt werden können.“ In Zusammenarbeit mit den am Förderprogramm beteiligten Tierschutzorganisationen sollen diese Daten gesammelt werden. „Mit einer ersten Auswertung der Zahlen ist jedoch erst Anfang 2020 zu rechnen.“